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Zyto-Retax in Hessen
Sozialministerium beobachtet AOK
Die AOK Hessen hat bereits 20 hessische Apotheken retaxiert, die weiterhin Zytostatika herstellen und abrechnen, obwohl sie keinen entsprechenden Selektivvertrag mit der Kasse geschlossen haben. Entsprechende Schreiben seien bereits Mitte Februar versandt worden, bestätigte ein Sprecher. Das Vorgehen der Kasse wird allerdings nicht nur vom Regierungspräsidium und Gesundheitspolitikern kritisch beobachtet – auch ihre Aufsichtsbehörde, das hessische Sozialministerium, hat Bedenken.
Die AOK habe von ihrem Recht Gebrauch gemacht, für Zytostatika Selektivverträge mit Apotheken abzuschließen (§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V), erklärt eine Sprecherin des Sozialministeriums DAZ.online. Im Vorfeld der von ihr hierzu durchgeführten Ausschreibung habe die Kasse die von den Verträgen betroffenen Vertragsarztpraxen über ihre Vorhaben und den daraus für die Arztpraxis resultierenden Folgen informiert und Ansprechpartner für den Fall von Nachfragen benannt.
Doch: „Letztendlich wird in diesem Zusammenhang auch eine Reihe von Rechtsfragen aufgeworfen, die nur auf dem Rechtswege abschließend geklärt werden können“, gesteht das Ministerium ein – so stelle sich etwa die Frage nach dem Verhältnis des SGB V zur ApBetrO oder nach dem Recht des Versicherten auf freie Apothekenwahl. Daher werde man das Versorgungsgeschehen als Aufsicht „selbstverständlich […] sehr aufmerksam beobachten“ und Gespräche mit der AOK Hessen führen – um etwa Alternativen zu dem von der Kasse eingeschlagenen Weg zu finden.
Berlin - 19.03.2014, 11:19 Uhr