Leitbilddebatte

ABDA stellt heilberufliche Beratung ins Zentrum

Berlin - 02.05.2014, 09:33 Uhr


Der von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vorgestellte Entwurf des neuen Leitbildes sieht in der „heilberuflichen Beratung“ die zentrale Aufgabe der öffentlichen Apotheke. Allerdings lässt der Entwurf auch Spielraum für angrenzende wirtschaftliche Aktivitäten des Apothekers und fordert die Apotheker auf, sich an „demographischen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen“ aktiv zu beteiligen.

Der unter Leitbildprozess.de ins Internet gestellte Entwurf umfasst fünf Seiten und ist in 36 Absätze unterteilt. Neben der Präambel gibt es vier weitere Kapitel: „Hintergrund“, „Näher am Patienten“, „Leistungen und Angebote“ sowie „Heilberuflicher Auftrag“.

Klar im Mittelpunkt des Leitbildes stehen der heilberufliche Auftrag und der Patient: „Sowohl bei als auch neben der Abgabe von Arzneimitteln ist die heilberufliche Beratung die zentrale Dienstleistung der öffentlichen Apotheke“, heißt es im Kapitel „Leistungen und Angebote“. Unter der Kapitelüberschrift „Näher am Patienten“ findet sich folgende Aussage: „Das Patientenwohl steht im Mittelpunkt des Handelns in der öffentlichen Apotheke. Jeder Patient hat individuelle Bedürfnisse. Diese zu erkennen und empathisch darauf zu reagieren, ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die öffentliche Apotheke.“

In der Präambel werden die Apotheker als „Experten für Arzneimittel“ definiert. „Basierend auf dieser Kernkompetenz leisten sie ihren größtmöglichen Beitrag zur Gesundheit des Patienten!“, heißt es dort. Als ein wesentliches Instrument für die sichere, wirksame und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie führe die öffentliche Apotheke das Medikationsmanagement durch.

Im folgenden Kapitel „Hintergrund“ verweist der Entwurf auf die sich verändernden  Rahmenbedingungen wie demografischer Wandel und dynamische Fortentwicklungen von Wissenschaft und Technik: „Unsere Gesellschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, der für die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems enorme Herausforderungen mit sich bringt.“

Ausführlich beschäftigt sich der Entwurf des Leitbildes mit der Zusammenarbeit von Apothekern in heilberuflichen Netzwerken. Zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Versorgungsqualität arbeiteten die öffentlichen Apotheken in einem heilberuflichen Netzwerk sowohl vernetzt „als auch mit anderen Gesundheitsberufen und Akteuren des Gesundheitswesens zur Optimierung der Therapie kollegial und effizient zusammen“. Das heilberufliche Netzwerk solle arbeitsteilig organisiert, gesetzlich definiert und regional organisiert werden. Auch mit den häufig in der Kritik stehenden Krankenkassen sollen die öffentlichen Apotheken „konstruktiv“ zusammenarbeiten. „Ihren Patienten bietet die öffentliche Apotheke durch ihre Rolle im heilberuflichen Netzwerk niedrigschwellig Orientierung im Gesundheitswesen“, so die Kernaussage dieses Kapitels.   

Spielraum lässt das Leitbild auch für angrenzende wirtschaftliche Aktivitäten der Apotheker: Das gewachsene Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führe zu einem Bedarf auch an Produkten und Dienstleistungen außerhalb der Versorgung mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. In Ergänzung zum Versorgungsauftrag könne jede öffentliche Apotheke im Rahmen der in der Apotheke vorhandenen Kompetenz diese Produkte und Dienstleistungen anbieten. „Hier sind die Apotheken frei in ihrer unternehmerischen Entscheidung – die heilberufliche Stellung des Apothekers und die Vertrauensbeziehung zum Patienten dürfen dadurch aber nicht gefährdet werden“, so der Entwurf.

Alle Angebote und Leistungen der öffentlichen Apotheke orientierten sich an demografischen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen und an den sich in diesem Zusammenhang nach Art und Umfang ändernden Bedürfnissen der Patienten. „Die öffentlichen Apotheken beobachten die Entwicklungen und Anforderungen, die in Bezug auf ihre Leistungen und Angebote an sie herangetragen werden, und sind aktiv daran beteiligt, passende Antworten zu finden und damit verbundene Maßnahmen zu gestalten“, heißt es unter der Kapitelüberschrift „Weiterentwicklung des Leistungsangebotes“. 

Seit heute können die Apotheker/innen den schriftlichen Entwurf erneut im Internet unter Leitbildprozess.de diskutieren. Abermals bleiben die Bundesländer dabei unter sich. Bis zum 14. Mai können zu jeden Abschnitt Kommentare hinzugefügt werden. Anschließend wird der Entwurf überarbeitet. Für den 25. Juni 2014 ist die Beschlussfassung über die endgültige Fassung auf der ABDA-Mitgliederversammlung geplant. Und vom 17. bis 19. September 2014 soll das neue Leitbild vom nächsten Deutschen Apothekertag in München bestätigt werden.


Lothar Klein


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