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Bundesrat
Grünes Licht für Anerkennung von EU-Rezepten
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung allerdings auf, künftig die Abgabe der „Pille danach“ ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken zu ermöglichen. Zuvor hatten die Länder den OTC-Switch für die „Pille danach“ an die Zustimmung zur Verordnung koppeln wollen – diese Blockade haben sie nun aufgegeben.
In seiner Begründung zum Entschließungsantrag verweist der Bundesrat darauf, dass die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel in den meisten europäischen Ländern rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden könne. Auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfehle die Abgabe ohne ärztliche Verordnung. Die rezeptfreie Abgabe würde in Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu Medikamenten zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen, so der Bundesrat.
Für die Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten gibt es nun hingegen grünes Licht. Sie dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in nationales Recht. In dieser wird unter anderem die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Verschreibungen geregelt. Die Bundesrepublik war durch die Blockade im Bundestag mit der Umsetzung in Verzug geraten.
Berlin - 23.05.2014, 15:46 Uhr