Resolution gegen Null-Retaxationen

Becker: „Auf Null – das kann‘s nicht sein“

Meran - 28.05.2014, 19:58 Uhr


Im Rahmen einer berufspolitischen Diskussion auf dem Fortbildungskongress in Meran beschlossen die deutschen Apothekerinnen und Apotheker eine Resolution gegen Null-Retaxationen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution fordern sie den Gesetzgeber auf, bei geringfügigen Formfehlern Null-Retaxationen einzuschränken, so dass der Apotheke zumindest der Einkaufswert erstattet wird.

Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts, das Retaxationen auf Null zulässt und für rechtens erklärte, müsse man zwar hinnehmen, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. Aber es könne nicht angehen, dass dies selbst bei geringsten Formfehlern greife. Denn pharmazeutisch seien die Patienten ordentlich versorgt worden. Daher: „Auf Null – das kann‘s nicht sein“, so Becker, „jetzt ist die Politik gefordert.“ Er könne sich vorstellen, dass ein entsprechender Passus im SGB V geändert werde, damit bei Formfehlern von Arzt oder Apotheker Rezepte geheilt werden können.

Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, fügte hinzu, dass mittlerweile Apotheken-Mitarbeiter hochpreisige Rezepte schon dem Chef überließen, aus Sorge, einen Formfehler zu übersehen und sich eine Retaxation einzufangen. Es könne nicht angehen, dass eine erbrachte Leistung von den Kassen nicht bezahlt werde, „das ist unhaltbar“, so Kiefer. Er schlug dem Auditorium daher untenstehende Resolution vor, die von den Apothekerinnen und Apothekern einstimmig angenommen wurde. Nachfolgend der Wortlaut der Resolution:

Resolution

„Die beim Fortbildungskongress Pharmacon der Bundesapothekerkammer versammelten Apothekerinnen und Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken. Immer dann, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt und Apotheker ist, muss den Apotheken zumindest der Einkaufswert der an den Patienten abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden.
Die Einschränkung von Null-Retaxationen korrigiert nicht nur ein Missverhältnis zwischen einem kleinen, für die Versorgung des Patienten unbedeutenden Formfehler und einer teilweise großen wirtschaftlichen Einbuße der Apotheke. Sie ist auch eine Anerkennung für die von den Apotheken geleistete Arbeit bei der Versorgung der Versicherten in einem kaum mehr überschaubaren System von Rabattverträgen. Der Schutz vor exzessiven Retaxationen ermöglicht den Apothekenteams, sich weiterhin auf ihre pharmazeutische Aufgabe zu konzentrieren und sicherzustellen, dass aus Lieferengpässen keine Versorgungsengpässe für ihre Patienten werden.“


Peter Ditzel


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