Bundestag

Krankenkassen-Reform beschlossen

Berlin - 05.06.2014, 17:23 Uhr


Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Zentral ist die Einführung von Zusatzbeiträgen, die vom Einkommen abhängig sind. Der Beitragssatz sinkt Anfang 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Einkommens. Er soll fest bleiben. Künftige Kostensteigerungen müssen die rund 50 Millionen Kassenmitglieder demnach durch die Zusatzbeiträge bezahlen.

Die Hälfte des künftigen Beitragssatzes – 7,3 Prozent – trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Krankenkassen künftig einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Dies soll die Beitragsautonomie der einzelnen Krankenkassen stärken. Gleichzeitig soll durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert werden.

GKV-Versicherte haben weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Das soll die Krankenkassen motivieren, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten.

Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte: „Wir gehen davon aus, dass bis zu 20 Millionen Versicherte finanziell entlastet werden können.“ Denn finanziell gut dastehende Kassen werden den sinkenden Beitragssatz kommendes Jahr nicht komplett durch Zusatzbeiträge ausgleichen müssen.

Harald Weinberg von der Linken hingegen betonte: „In der Summe werden die Versicherten bis 2020 150 Milliarden Euro mehr zahlen müssen als die Arbeitnehmer.“ In dieser Rechnung spielt eine Rolle, dass die Zusatzbeiträge längerfristig steigen dürften.

Das Gesetz schafft überdies die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Ferner weitet es die Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) aus, um insbesondere das Angebot der telefonischen Beratung zu verbessern. 

Nicht zuletzt zieht das Gesetz einen Schlussstrich unter exklusive Rabattverträge über Impfstoffe für Schutzimpfungen. Krankenkassen müssen künftig mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern je Versorgungsregion einen Vertrag abschließen. Dadurch soll eine höhere Versorgungssicherheit bei Lieferschwierigkeiten eines Herstellers gewährleistet werden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


dpa/Kirsten Sucker-Sket


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