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BAV-Mitgliederversammlung
Hubmann: Honoraranpassung überfällig!
Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands gehörte die apothekerliche Vergütung zu den wichtigen Themen. Eine Anpassung diverser Sonderentgelte sei dringend geboten, sagte der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Im Fokus stünden dabei der Rezepturzuschlag und der BtM-Zuschlag. Zudem prägten aktuell relevante Rechtsfragen die Tagesordnung.
Hubmann betonte, die geltenden Rezepturzuschläge seien nicht kostendeckend, da sie Beratung und Abgabe nicht mit einschlössen, sondern nur die Herstellung. Doch Beratung und Abgabe müssten wie bei Fertigarzneimitteln über die Arzneimittelpreisverordnung honoriert werden, forderte er. Der BtM-Zuschlag decke wiederum nicht die Mehrkosten der Apotheke für Leistungen, die aufwändig dokumentiert werden müssten. Seit 1978 habe es keine Erhöhung mehr gegeben – insoweit sei auch hier eine Anpassung überfällig.
Der BAV-Vorsitzende forderte außerdem eine Vergütung der Inkasso-Leistungen, die Apotheker für Krankenkassen erbrächten. Mit dem Einsatz ihres Personals zögen sie die Patientenzuzahlungen ein und führten sie an die Krankenkassen ab. Und über die monatlichen Gebührenzahlungen an die Rechenzentren finanzierten Apotheker das Inkasso der Herstellerrabatte und deren Weiterleitung an die Krankenkassen. Hubmann verwies in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag der Apotheker, eine prozentuale Einzugsgebühr einzuführen – analog zum Einzug der Kirchensteuer durch den Staat.
Als positives Beispiel nannte er den Vertrag des BAV mit der AOK Bayern zur Beratung schwangerer Frauen. Dieser beinhalte ein Honorar, für das in der Apotheke ein Medikations-Check und ein Beratungsgespräch zum Verhalten während der Schwangerschaft durchgeführt werde, erklärte er. Hier werde eine pharmazeutische Leistung unabhängig von der Abgabe eines Arzneimittels vergütet. Apotheken erhalten für die durchgeführte Beratung 33 Euro brutto – einmal je Schwangerschaft.
In Bezug auf Null-Retaxationen als eines der beherrschenden berufspolitischen Themen der letzten Monate verwies BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber darauf, dass die juristischen Möglichkeiten mit der Nicht-Annahme der beiden Verfassungsbeschwerden nun ausgeschöpft seien. Das Problem müsse nun vertraglich oder gesetzgeberisch gelöst werden. Weber ging außerdem auf die Gerichtsverfahren zu Rx-Boni gegen die Europa Apotheek Venlo (EAV) und den Versandhändler Wellsana Pharma ein. In allen geführten Verfahren seien die bisherigen Entscheidungen zugunsten des BAV ausgegangen. Zu Wellsana laufe derzeit das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Weber zeigte sich zuversichtlich, auch hier zu obsiegen.
Berlin - 10.07.2014, 10:13 Uhr