- DAZ.online
- News
- Von Doppelzählungen und ...
BPI-Kritik am Arzneiverordnungs-Report
Von Doppelzählungen und hinkenden Preisvergleichen
In Kürze wird der neue Arzneiverordnungs-Report (AVR) erscheinen. Die Herausgeber werden wie gewohnt aufzeigen, für welche Arzneimittel die Krankenkassen im letzten Jahr besonders viel Geld ausgegeben haben. Vor allem aber werden sie erklären, dass eigentlich viele Millionen Euro hätten gespart werden können. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist mittlerweile dazu übergegangen, seine Kritik am AVR schon im Vorfeld seiner Präsentation zu äußern. Er hält den AVR-Autoren auch in diesem Jahr Fehler bei ihren Berechnungen vor.
Der AVR mit seinen vielen Zahlen rund um Arzneimittel ist ein vielzitiertes Standardwerk. Auch Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer, räumt ein, dass er „viele wertvolle Daten“ enthält. Doch taugt der Report auch, um Gesetzesänderungen zu untermauern – so wie zuletzt in der Begründung zum 14. SGB V-Änderungsgesetz geschehen? Dies verneint Gerbsch vehement. Er sieht im AVR zu viele methodische Mängel, die die Berechnung der Kosten und Einsparsummen betreffen. Insgesamt 20 hat der BPI über die letzten Jahre ausgemacht und im Auge behalten. Nur wenige wurden mittlerweile – zuweilen auch nur für ein einzelnes Jahr – korrigiert.
Ein Beispiel: Bei der Vorstellung des AVR 2013 hieß es, die Herausgeber hätten „mithilfe von nationalen und internationalen Preisvergleichen“ ein Einsparpotenzial von insgesamt 3,7 Milliarden Euro errechnet. Der Haken: Addieren lassen sich nationale und internationale Ersparnisse nicht. Entweder wird gespart, weil teure Arzneimittel durch günstigere auf dem deutschen Markt verfügbare Präparate ersetzt werden – oder es wird ein Vergleich zu einem anderem Land (im letzten Jahr war es Frankreich) gezogen. So lagen etwa die Netto-Kosten der GKV für Lyrica® (Pregablin) 2012 bei 281 Millionen Euro. Hätte man das Präparat konsequent durch Lamotrigin-1 A Pharma ersetzt, so hätte das Einsparpotenzial laut AVR bei 233,2 Millionen Euro gelegen. In einer anderen Tabelle des Reports wird sodann das Einsparpotenzial im Vergleich zu den in Frankreich für Lyrica® verlangten Preisen aufgezeigt: 105,5 Millionen Euro soll es betragen. Würde man diese beiden Sparposten nun addieren, wäre ihre Summe höher als die gesamten GKV-Ausgaben für Lyrica® – eine Rechnung, die nicht aufgeht. Doch diese Doppelzählungen fand der BPI an einigen Stellen des AVR.
Ein weiterer Kritikpunkt des BPI: Die Autoren behaupten gerne generell, es sei „die Pharmaindustrie, die so hohe Preise verlangt“. Auch hier hält Gerbsch ein Beispiel parat, diesmal Lantus®: Der AVR 2010 erklärte, in Schweden koste das Antidiabetikum (vergleichbare Packungsgröße) 36,53 Euro, in Deutschland 51,79 Euro – also 41,8 Prozent mehr. Der BPI kritisiert, dass hier der Bruttoverkaufspreis angesetzt wurde. Ziehe man nämlich die Margen der Handelsstufen, Rabatte und die Mehrwertsteuer ab, zeige sich, dass der Herstellerabgabepreis in Deutschland sogar niedriger ist als in Frankreich (30,10 Euro vs. 28,24 Euro).
Derlei methodische Mängel gebe es viele im AVR, so Gerbsch. Im letzten Report seien immerhin vier der 20 vom BPI monierten behoben gewesen. Die These des BPI-Geschäftsführers: Mit einer sinkenden Zahl der Mängel schmälert sich auch das Einsparpotenzial. Nun darf man gespannt sein, mit welchen Daten der AVR 2014 arbeitet – und wie hoch diesmal das von Schwabe und Paffrath errechnete Sparvolumen sein wird.
Berlin - 18.09.2014, 16:30 Uhr