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Kabinett beschließt 28. BtMÄV
Verbot für 32 neue psychoaktive Substanzen
Das Bundeskabinett hat heute die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit ihr werden 32 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und damit verboten. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins.
Die Anlagen des BtMG werden damit an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuer im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeter Substanzen aus. Diese neuen psychoaktiven Substanzen – auch „Legal highs“ genannt – werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotenzialen wie bei bereits verbotenen Betäubungsmitteln.
Die Unterstellung dieser neuen psychoaktiven Substanzen trägt auch einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechnung, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Mitteilung. Der EuGH hatte entschieden, dass bestimmte neue psychoaktive Substanzen dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht unterliegen, weshalb ihr Inverkehrbringen nach dem AMG strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Für die jetzt neu dem BtMG zu unterstellenden Substanzen sei hingegen eine Strafverfolgung möglich, so das BMG. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Berlin - 15.10.2014, 14:24 Uhr