Elektronische Gesundheitskarte

Probelauf für Telematikinfrastruktur steht an

Berlin - 16.10.2014, 16:41 Uhr


Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht es voran: Die Einführung der Telematikinfrastruktur soll im kommenden Jahr getestet werden. Im Fokus der Erprobung stehen die sichere Anbindung der Arztpraxen, die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten, die qualifizierte elektronische Signatur sowie der Heilberufsausweis, teilte die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mit. Apotheker nehmen am Testlauf nicht teil.

Die sechsmonatige Erprobung erfolgt in den Testregionen Südost (Bayern und Sachsen) und Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Insgesamt nehmen 1000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser – darunter zwei Universitätskliniken – teil. Mit dem Heilberufsausweis werden zunächst nur die teilnehmenden Praxen und Kliniken ausgestattet. Diesen können sie über ein Portal beantragen, das mit der jeweils zuständigen Berufsorganisation des jeweiligen Heilberuflers verbunden ist. Die Berufsorganisation muss vor Produktion und Ausgabe des Ausweises die Berechtigung bestätigen.

Mit dem Heilberufsausweis – eine personenbezogene Mikroprozessor-Chipkarte mit kryptographischen Funktionen – können sich Angehörige der Heilberufe gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen und vertraulich kommunizieren. Zudem kann darüber eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden. Um auf die entsprechenden Patientendaten zugreifen zu können, müssen elektronischer Heilberufsausweis und eGK in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Heilberufler und Versicherter müssen zudem ihre PIN eingeben.

Für die vorgesehenen Anwendungsfälle in der Testphase werden somit die bereits ausgegebenen eGK der Versicherten und die Heilberufsausweise von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten benötigt. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation soll das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen, heißt es vonseiten der gematik. Später sollen weitere Anwendungsfälle hinzukommen, die auch in Apotheken relevant werden – beispielsweise im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dann werden auch Apotheker einen Heilberufsausweis benötigen.


Annette Lüdecke