Stellungnahme zum Gesetzentwurf

GKV-VSG: ABDA will Nachbesserungen

Berlin - 07.11.2014, 15:12 Uhr


Die ABDA hat am Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) einiges zu mäkeln: Viele geplante Regelungen werden in ihrer Stellungnahme zwar begrüßt – doch nahezu bei jeder sieht die Standesführung der Apotheker noch Nachbesserungsbedarf. Speziell im Hinblick auf das apothekerliche Honorar hält die ABDA die vorgesehenen Regeln nicht für ausreichend und schlägt konkrete Änderungen vor.

Während die ABDA die Neuregelung zum Informationsaustausch zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesapothekerkammern beim Notdienst durchweg begrüßt, regt sie einige Ergänzungen bei den Regelungen zum Entlassmanagement an. So sollte klargestellt werden, dass dabei die Grenzen der „Rezeptvermittlung“ beachtet werden müssen, um unerwünschte Formen der Zusammenarbeit zu verhindern – im Sinne der freien Apothekenwahl. Zudem sollte die Verordnung im Krankenhaus wirkstoffbezogen erfolgen.

Apotheker wollen mitreden

Die Apothekerschaft sollte aus Sicht der ABDA außerdem bei der konkreten Ausgestaltung der Regeln mitentscheiden dürfen, um die ordnungsgemäße Abgabe und Abrechnung durch Apotheken zu gewährleisten. Bislang sind hier nur der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgesehen. Auch beim Innovationsfonds, den die ABDA in ihrer Stellungnahme grundsätzlich ebenfalls begrüßt, weist sie darauf hin, dass die Apothekerschaft eigene Antrags- und Beteiligungsrechte erhalten sollte – schon vor dem Hintergrund, dass unter anderem Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten gefördert werden sollen.

Frist für Null-Retax-Regelung

Viel Optimierungsbedarf sieht die ABDA bei den Honorarfragen: GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) sollen etwa gemeinsam regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Kassen – insbesondere bei Formfehlern – eine (Null-)Retaxation unterbleiben darf. Die ABDA begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass unsachgemäße Retaxationen der Kassen „auf Null“ durch die Partner der Selbstverwaltung im Rahmenvertrag „ausgeschlossen“ werden sollen, und dass diese Regelung auch schiedsstellenfähig ist. Um zeitnahe Ergebnisse erreichen zu können, hält sie allerdings eine Fristsetzung (30. Juni 2015) für wichtig.

Dynamisierung beim Abschlag

Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung des § 130 SGB V, mit der der von den Apotheken für Abgaben verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zulasten der GKV zu gewährende Abschlag auf Euro 1,77 festgeschrieben wird, erwartet die ABDA, dass der Verordnungsgeber „seinem Auftrag nachkommt, durch die regelmäßige Anpassung des Festzuschlages und eine sachgerechte Berechnungsweise des Anpassungsbedarfs für eine angemessene Vergütung der Leistungen der Apotheken Sorge zu tragen“.

Rezeptur, BtM, NNF, Parenteralia

Darüber hinaus macht die ABDA einige Vorschläge, die sich bislang nicht im Entwurf finden: die Festlegung eines zusätzlichen Zuschlags von 8,35 Euro für Rezepturarzneimittel sowie eines Zuschlags in Höhe von 2,91 Euro für die Abgabe von Betäubungsmitteln und weiteren dokumentationspflichtigen Arzneimitteln. Um die versprochenen 120 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienst zu erreichen, sollen die Mittel angepasst werden, indem der Betrag von bislang 16 auf 20 Cent erhöht wird. Zudem fordert die ABDA – angesichts der mit der neuen ApBetrO gestiegenen Anforderungen – eine Anhebung der Arbeitspreise für parenterale Zubereitungen sowie die Offenlegung der Datenlage für die Verhandlungen zu Fertigarzneimitteln bei parenteralen Zubereitungen mit dem GKV-Spitzenverband.

Zyto-Ausschreibungen und Importförderklausel abschaffen

Ausführlich beschäftigt sich die ABDA mit der Zytostatika-Versorgung: Das Instrument der Ausschreibung eigne sich, wenn es um standardisierte Leistungen gehe, heißt es, in denen eine Orientierung am Massenprodukt für Leistungsanbieter und Leistungsempfänger vorteilhaft sei. Im Falle der patientenindividuellen Versorgung förderten Ausschreibungen hingegen die Gefahr gravierender Einbußen im Versorgungsniveau und steigender Kosten. Hier sollte es daher keine Ausschreibungen geben. Ebenfalls streichen soll der Gesetzgeber die Importförderklausel: Importe würden zunehmend als Zugangsweg für Fälschungen genutzt und seien außerdem nicht per se preisgünstiger, im Gegenteil.


Juliane Ziegler