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Apothekenberatung zu Notfallkontrazeptiva
VdPP: Bekenntnissen müssen nun Taten folgen
Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) begrüßt die Empfehlung des EMA-Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP), Ulipristal zur Notfallverhütung aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Er erwartet, dass die EU-Kommission der Empfehlung folgen wird. „Diese Entscheidung wird hoffentlich auch den bundesdeutschen Eiertanz um die Rezeptfreiheit für den älteren Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption beenden“, heißt es in einer Mitteilung.
Der VdPP hält dies für das „überfällige Ende einer paternalistischen Bevormundung von Frauen und Paaren, aber auch als Sieg der pharmazeutisch-medizinischen Vernunft über fachlich unhaltbare und ideologische Argumentationen sowie finanzielle Eigeninteressen“. Für die Argumente konservativer Politiker – „wider besseres Wissen“ – hatte der Verband noch nie Verständnis.
Der VdPP fordert jetzt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, schnellstmöglich eine Verordnungsänderung auf den Weg zu bringen, mit der Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption aus der Rezeptpflicht entlassen wird. Für Ulipristal müsse die zu erwartende Entscheidung der EU-Kommission umgesetzt werden. CDU, CSU, Kirchen und Ärzteverbände müssten jetzt ihre Blockadehaltung aufgeben.
Ferner fordert der Verband, dass eine Publikumswerbung für verschreibungsfreie Levonorgestrel- und Ulipristal-haltige Arzneimittel verboten wird. Wünschenswert sei hingegen eine fundierte und ungefärbte Information der Bevölkerung über die Anwendung von Notfallkontrazeptiva – etwa durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das IQWiG.
Die absehbare Rezeptfreiheit von Ulipristal und Levonorgestrel ist aus Sicht des VdPP eine „hervorragende Gelegenheit für die Standesvertretung der Apotheker, ihrem Bekenntnis vom letzten Apothekertag zu Qualität, Wissenschaftlichkeit und Professionalität Taten folgen zu lassen“. Andere Länder machten bereits vor, wie eine qualitätsgesicherte Beratung durch Beratungsleitlinien gefördert und in der Praxis angewendet werden kann. „Wir erwarten jetzt, dass die ABDA und die Apothekerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts dieser Aufgabe gerecht werden und evidenzbasierte sowie handhabbare Hilfen für die Beratung zur Notfallkontrazeption bereitstellen und eine aktive Rolle in den von Minister Gröhe angekündigten Beratungsrunden dazu einnehmen“. Vollkommen fehl am Platz wäre es jetzt aus VdPP-Sicht, eine gesonderte Honorierung dieser originären Apotheken-Aufgabe einzufordern.
Eine Entscheidung der EU-Kommission zur CHMP-Empfehlung dürfte noch in diesem Jahr fallen. Sie hat innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Empfehlung den Entwurf einer Entscheidung über den Antrag zu erstellen. Dieser tritt in der Regel nach weiteren 15 Tagen in Kraft. Zwingend bindend ist die Entscheidung für die Mitgliedstaaten übrigens nicht. Auch die EMA wies in ihrer Pressemittelung zur empfohlenen Entlassung aus der Verschreibungspflicht darauf hin, dass Ausnahmen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Es dürfte allerdings schwer für Gröhe werden, eine parlamentarische Mehrheit für eine solche Ausnahmeregelung zu finden. Der Koalitionspartner SPD hat bereits deutlich gemacht, dass er die EMA-Empfehlung begrüßt.
Berlin - 27.11.2014, 16:30 Uhr