Ab wann gilt Rezeptfreiheit?

ellaOne-Beschluss sorgt für Verwirrung

Berlin - 08.01.2015, 12:15 Uhr


HRA Pharma, der Hersteller der Notfallkontrazeptiva ellaOne® und PiDaNa®, will nun die Apotheken in Deutschland informieren, dass ellaOne® ab sofort auch in der als verschreibungspflichtig gekennzeichneten Packung ohne Rezept abgegeben werden darf. Ein entsprechendes Info-Schreiben an die Apotheken sei mit der Aufsichtsbehörde abgesprochen. Nach letzten Abstimmungen soll es zeitnach versandt werden. Bei der ABDA hat man jedoch eine andere Auffassung.

Die Meinungen darüber, welche Wirkung der gestrige Beschluss der EU-Kommission, ellaOne® zum Verkauf ohne Rezept freizugeben, gehen auseinander. So heißt es bei der ABDA, dass zunächst eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen muss: „Die Entscheidung der EU-Kommission ist grundsätzlich auch für Deutschland bindend. Die ‚Pille danach‘ wird es deshalb bald auch in deutschen Apotheken rezeptfrei geben. Allerdings nicht ab sofort, da die Entscheidung erst in deutsches Recht überführt werden muss“, lässt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer per Pressemitteilung verlauten. Der genaue Termin, ab wann dieses Notfallverhütungsmittel rezeptfrei verfügbar sein wird, stehe bislang ebenso wenig fest wie mögliche Detailregelungen zur Abgabe.

Ganz anders sieht man es beim Hersteller HRA. Zwar sei man über die schnelle Entscheidung der EU-Kommission überrascht, doch unvorbereitet sei man nicht, heißt es bei dem Unternehmen. Man habe schon im Vorfeld ein Schreiben an Apotheken wie auch an Anwenderinnen vorbereitet, das jetzt verbreitet werden soll.

Auch seitens der Kommission heißt es, die Entscheidungen im EU-Zulassungsverfahren gelten direkt für alle 28 EU-Staaten. Es sei lediglich mit einer „technischen“ Verzögerung von ein paar Tagen zu rechnen. Die Entscheidung der Kommission müsse dem Hersteller von ellaOne® noch formell mitgeteilt werden. Der Hersteller informiere sodann die Apotheken über die Änderung des Status für ellaOne.

Die PiDaNa®, die das Bundesgesundheitsministerium nunmehr auch von der Rezeptpflicht befreien will, bleibt hingegen weiterhin nur auf Rezept zu haben – hier muss der gewöhnliche Weg über die Änderung der AMVV gegangen werden.


Kirsten Sucker-Sket