Medizinalhanf-Entwicklung 2014

BfArM erlaubt 109 Patienten Cannabis-Erwerb

Berlin - 13.01.2015, 09:50 Uhr


Seit Januar 2014 haben 239 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken beim BfArM beantragt. 109 von ihnen wurde die beantragte Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis aus einer deutschen Apotheke bereits erteilt, 110 Anträge befinden sich noch in verschiedenen Phasen der Bearbeitung. Dies teilte die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) auf eine schriftliche Frage mit.

Tempel, Sprecher für Drogenpolitik seiner Fraktion, erkundigt sich regelmäßig, wie rege Patienten Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung oder den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken beim BfArM beantragen und welchen Erfolg sie mit diesen haben. Fast ein Jahr ist seit seiner letzten schriftlichen Frage hierzu an das Bundesgesundheitsministerium vergangen. Im Januar 2014 hatte Fischbach berichtet, dass seit 2008 insgesamt 442 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beantragt hatten.

Bis Dezember 2014 kamen nun 239 weitere Anträge hinzu. Von den 110 noch in Bearbeitung befindlichen handele es sich um 102 auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus einer deutschen Apotheke. Acht Anträge zielten auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis. 72 der 110 Anträge könnten erst dann weiter bearbeitet werden, wenn die Antragsteller zu ihren bislang unvollständigen Anträgen vom BfArM erbetene, ergänzende Unterlagen nachgeliefert haben. 38 der 110 Anträge befinden sich laut Fischbach „in der sonstigen fachlichen Bearbeitung“.

Abgelehnt habe das BfArM seit Januar 2014 zwei Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke sowie 18 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis. Ausnahmeerlaubnisse zum Anbau von Cannabis habe die Behörde bisher nicht erteilt.

Tempel hatte zudem gefragt, aufgrund welcher Indikationen die Anträge gestellt wurden. Hierzu verweist Fischbach auf die kurze Frist, die ihr zur Beantwortung einer schriftlichen Frage bleibt. In der Kürze der Zeit könne eine genaue Zuordnung der 239 Anträge nicht erfolgen. Es könne jedoch mitgeteilt werden, dass deutlich mehr als die Hälfte dieser Anträge Patienten mit chronischen Schmerzen betreffen. Weitere Indikationen sind Spastik bei Multipler Sklerose, Tourette-Syndrom, depressive Störungen und ADHS.


Kirsten Sucker-Sket