AMVV-Änderungsverordnung zur „Pille danach“

ABDA fordert rechtzeitige Information

Berlin - 16.01.2015, 09:48 Uhr


Die ABDA begrüßt die Pläne des Gesundheitsministers, die Freigabe von ellaOne® (Ulipristalacetat) und der PiDaNa® (Levonorgestrel) schnell umzusetzen und die Rechtslage entsprechend anzupassen. Veröffentlichen will sie ihre Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AMVV nicht. Eine Sprecherin erklärte aber, die ABDA setze sich darin für eine Regelung ein, „mit der man sicherstellen kann, dass die Apotheken rechtzeitig über alle relevanten Daten informiert werden können“.

Die Kassenärzte zweifeln in ihrer veröffentlichten Stellungnahme grundsätzlich an der Freigabe von Notfallkontrazeptiva. Sie plädieren dafür, die Leistungspflicht der GKV weiterhin an eine vorausgehende ärztliche Verordnung zu binden – um eine nahtlose Versorgung im Rahmen der Krankenversicherung gerade für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr zu gewährleisten. Zudem fordern die Kassenärzte, dass eine qualifizierte Beratung sichergestellt sein muss, indem verbindliche Vorgaben für die nicht-ärztliche Beratung eingeführt werden.

Wie die Beratung für Apotheker künftig aussehen könnte oder sollte, darüber dürfte heute um 12 Uhr gesprochen werden: Das Bundesgesundheitsministerium hat zum Gespräch geladen. Vermutlich stoßen Vertreter der Apotheker dort auf Vertreter der Frauenärzte und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte bei Bekanntgabe seiner Entscheidung bereits angekündigt, gemeinsam mit ihnen Kriterien für eine „qualitativ hochwertige Beratung“ entwickeln zu wollen.


Juliane Ziegler