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Erstattung der „Pille danach“
Von der Tagesordnung abgesetzt
Überraschend ist für den morgigen Donnerstag die Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt worden. Ihm ist der Änderungsantrag zur Erstattungsfähigkeit der „Pille danach“ im Omnibus-Verfahren angeheftet worden – dies soll jedoch nicht der Grund für die Verschiebung sein.
Eigentlich wollte sich heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit dem geplanten Änderungsantrag befassen. Dieser soll regeln, dass Mädchen und junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr die bald nicht mehr verschreibungspflichtigen LNG-haltigen Notfallkontrazeptiva sowie ellaOne® von den gesetzlichen Kassen erstattet bekommen. Doch der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Tagesordnungspunkt zum 5. SGB IV-ÄndG kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Aus der Anhörung am vergangenen Montag habe sich noch weiterer Beratungsbedarf ergeben, heißt es aus dem Ausschuss. In der Folge ist der Punkt von der Themenliste des morgigen Bundestagsplenums abgesetzt worden. Dies soll allerdings angeblich nichts mit dem auf die Schnelle angedockten Antrag zur „Pille danach“ zu tun haben, den der Gesundheitsausschuss heute hatte beschließen wollen.
Damit wird der Zeitplan wieder eng. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Die nächste Sitzungswoche des Bundestags, in der der Gesetzentwurf samt SGB V-Änderungsantrag beschlossen werden könnte, ist die letzte Februarwoche. Auch in der ersten Märzwoche wäre noch Gelegenheit für die abschließende Lesung im Parlament. Auf jeden Fall einzuhalten wäre der 6. März als nächster Sitzungstermin des Bundesrates. Nur so besteht die Chance, dass die Regelungen zur Erstattung zumindest in etwa zeitgleich mit dem Markteintritt der Notfallkontrazeptiva als OTC in Kraft treten. Dafür ist der 15. März vorgesehen.
Berlin - 04.02.2015, 11:20 Uhr