Verbraucherzentrale zum e-Health-Gesetz

Medikationsplan: Arzt durch Apotheker ersetzen

Berlin - 10.02.2015, 17:30 Uhr


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt zwar grundsätzlich die Vorlage des eHealth-Gesetzes durch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Allerdings geht ihm der Entwurf nicht weit genug. Beim vorgesehenen Medikationsplan fordert der vzbv ein Wahlrecht der Patienten zwischen Arzt und Apotheker.

Ab Oktober 2016 sollen Patienten, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen patientenverständlichen Medikationsplan haben. Der vzbv begrüßt ausdrücklich, dass das Thema Arzneimittelsicherheit im eHealth-Referentenentwurf adressiert wird. Problematisch sei aber, dass nicht der Patient selbst entscheidet, wer den Medikationsplan für ihn anlege. Laut Gesetzentwurf soll ein Arzt den Plan erstellen. Viele Patienten hätten keinen Hausarzt mehr oder wollten möglicherweise einen anderen Arzt oder „ihren Apotheker mit der Erstellung des Medikationsplans betrauen“. Der Patient müsse selbst entscheiden können, „wem er vertraut und welche Leistungserbringer ihn unterstützen sollen“, fordert der vzbv.

Für Patienten ergebe sich vor allem dann ein Nutzen aus dem eHealth-Gesetz, wenn die mangelnde Kooperation zwischen den Leistungserbringern überwunden werden könne. Hier gebe es nicht nur technische Schnittstellenprobleme, sondern auch ein „viel zu stark auf die ärztlichen Kompetenzen zugeschnittenes Versorgungssystem“. Gerade die im Entwurf vorgesehene ergänzende Förderung des informationellen Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen sei daher kritisch zu sehen.

Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient fehlen dem vzbv im Gesetzentwurf vollständig. Hier sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf. Bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, dürften dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Jenseits der freiwilligen Anwendungen der eGK, die mit einer medizinischen Behandlung verbunden sind, sei bislang kein unmittelbarer Zugang der Patienten vorgesehen. Ein Konzept zur Verknüpfung von eGK und Anwendungen, die durch mobile Kommunikation über Smartphones und Tablets möglich sei, sollte zeitnah erarbeitet werden. Ein vergleichbarer Ansatz wie in Österreich, wo Patienten über die Authentifizierung mittels Mobiltelefon Zugriff auf ihre medizinischen Daten hätten, sei auch für Deutschland wünschenswert und wäre das entscheidende Signal, dass das System neue Möglichkeiten eröffne, so der vzbv.


Lothar Klein