Medikationsplan

EU-Versandapotheken: E-Health-Gesetz hinkt hinterher

Berlin - 13.02.2015, 14:44 Uhr


Aus Sicht des Verbandes der europäischen Versandapotheken (EAMSP) hinkt der Entwurf des E-Health-Gesetzes noch vor seiner Verabschiedung weit hinter der Realität der elektronischen Kommunikationswirklichkeit her. „Ein Medikationsplan auf Papier im Jahr 2016 entspricht nicht unserem Verständnis von einem digitalen Zeitalter im deutschen Gesundheitswesen, sondern die elektronische Verfügbarkeit für die Patienten – jederzeit und überall“, kritisiert Olaf Heinrich, Vorstand des EAMSP.

Vergleiche man den Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit den Inhalten des vorgelegten Entwurfs des E-Health-Gesetzes, so bleibe dieser stark hinter den Erwartungen zurück. Während der Gesetzentwurf zum Beispiel beim Medikationsplan zu restriktiv sei, weil nur Patienten mit mindestens fünf verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan hätten, sei er an anderer Stelle zu unkonkret. Es gebe keinen Termin, bis wann die gematik die technischen Verfahren und Komponenten der Authentisierung und der Durchsetzung der Zugriffsrechte auf die Daten des elektronischen Rezepts festlege.

Dabei sei die Gesundheitswirtschaft einer der Wachstumstreiber in Deutschland. Nicht nur für Beschäftigung, sondern auch für den Bereich der Technologie. In der ganzen Welt entstünden neuartige Lösungen, mit denen die Eigenverantwortung von Patienten gestärkt werde, die Effizienzgewinne für Gesundheitssysteme generierten und die dabei helfen könnten, das 21. Jahrhundert mit all seinen Herausforderung einer älter werdenden Gesellschaft zu meistern. „Diese Entwicklungen greift der vorliegende Entwurf zum E-Health Gesetz nicht auf und wird damit den aktuellen Marktgegebenheiten in keiner Weise gerecht“, so der EAMSP.

Insellösung statt Blick über die Grenzen

Im europäischen Ausland gebe es eine Vielzahl von erfolgreichen, patientenfreundlichen und sicheren Modellen. Diese würden offenbar nicht als geeignet angesehen, denn man konzentriere sich in dem Gesetzentwurf auf Insellösungen. Dabei könnte man von den Erfahrungen aus dem Ausland profitieren, denn Länder wie Dänemark und die Schweiz sind Deutschland auf dem Gebiet E-Health weit voraus.

„Wir hoffen, dass das deutsche E-Health Gesetz noch optimiert wird, damit es dem System und allen Beteiligten Chancen eröffnet. In seiner jetzigen Form reicht es nicht aus, um den Rückstand in diesem Bereich gegenüber anderen europäischen Ländern aufzuholen und die medizinische und pharmazeutische Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen zu verbessern“, so Klaus Gritschneder, Vorstand des EAMSP.


Lothar Klein


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