LNG-„Pille danach“

Bayern: Abgabe ohne Rezept ordnungswidrig

17.03.2015, 16:40 Uhr

Ob LNG-haltige "Pillen danach" ohne Rezept abgegeben werden dürfen, bleibt umstritten. (Foto: Sket)

Ob LNG-haltige "Pillen danach" ohne Rezept abgegeben werden dürfen, bleibt umstritten. (Foto: Sket)


Berlin - Die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass LNG-haltige Notfallkontrazeptiva, die derzeit noch als verschreibungspflichtig gekennzeichnet sind, seit Inkrafttreten der geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung am vergangenen Samstag ohne Rezept in der Apotheke abgegeben werden dürfen, trifft nicht überall auf Zustimmung. So hält das Bayerische Gesundheitsministerium die Abgabe von Präparaten mit Rx-Kennzeichnung grundsätzlich für eine Ordnungswidrigkeit.

Seit Ende letzter Woche ist die „Pille danach“ mit den Wirkstoffen Levonorgestrel und Ulipristal von der Verschreibungspflicht ausgenommen und kann damit rezeptfrei in Apotheken verkauft werden. Eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums verwies jedoch darauf, dass dabei grundsätzlich die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung eines Fertigarzneimittels zu beachten sind. „Eine falsche Kennzeichnung mit der nicht mehr zutreffenden Angabe ‚verschreibungspflichtig‘ ist formal eine Ordnungswidrigkeit. Ob diese verfolgt wird, entscheiden die Bezirksregierungen als zuständige Vollzugsbehörden im Einzelfall“, so die Sprecherin gegenüber DAZ.online.

Eine eigene Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Aufsichtsbehörde von Hexal, Hersteller des LNG-haltigen Notfallkontrazeptivums Unofem® – ist angekündigt, steht aber noch aus. Auch bei Hexal wartet man derzeit noch auf eine Verständigung mit der Behörde. Dort geht man vorerst davon aus, dass Unofem® nur mit ärztlicher Verordnung abgegeben werden sollte. Eine Änderungsanzeige zum OTC-Switch bereitet das Unternehmen derzeit vor, sie soll in den nächsten Tagen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereicht werden.

Der Deutsche Apothekerverband hatte letzten Freitag im Zusammenhang mit dem OTC-Switch ebenfalls erklärt, dass LNG-haltige Notfallkontrazeptiva ohne ärztliche Verschreibung erst abgegeben werden dürfen, wenn die Präparate den Apotheken in als „apothekenpflichtig“ gekennzeichneten Packungen zur Verfügung stehen.

Seitens des für HRA Pharma zuständigen Regierungspräsidiums Arnsberg hieß es hingegen, hier werde man keine Maßnahmen ergreifen, wenn noch als verschreibungspflichtig gekennzeichnete LNG-haltige Präparate wie die Pidana® schon jetzt ohne Rezept in der Apotheke abgegeben werden. Dies soll für ganz Nordrhein-Westfalen gelten.

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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