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Linz fordert Nachbesserung am E-Health-Gesetz
Medikationsplan nur mit Apothekern sinnvoll
Berlin – Grundsätzlich begrüßt man bei der Apothekerkammer Niedersachen den im E-Health-Gesetz vorgesehenen Anspruch auf einen Medikationsplan – allerdings macht es aus Sicht der Kammerpräsidentin wenig Sinn, dass dieser vom Hausarzt erstellt werden soll und Apotheker im Gesetz gar nicht erwähnt werden. „Ein Medikationsplan ohne Apotheker ist ein Anachronismus“, kritisiert Magdalene Linz in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf – und fordert daher von der Politik Nachbesserung. Ihre Kammer will nun erneut den Kontakt zu Vertretern der CDU- und SPD-Landesgruppen suchen, um die Gründe für die Kritik im Detail zu erörtern.
Heute Vormittag hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Kern ist der Aufbau eines sicheren Datennetzes zwischen Ärzten, Kliniken, Apothekern und letztlich auch Patienten. Erste konkrete Maßnahme wird ab Herbst 2016 ein zunächst schriftlicher Medikationsplan für Patienten sein, die drei oder mehr Medikamente einnehmen.
„Ein umfassend geführter Medikationsplan ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Arzneimitteltherapiesicherheit schwer kranker Menschen zu gewährleisten“, betont Linz. Allerdings habe sie kein Verständnis dafür, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass der Medikationsplan in der Regel durch den Hausarzt erstellt werden soll und der Apotheker gar nicht erwähnt werde. Schließlich ließen sich gefährliche Wechselwirkungen nur verhindern, wenn alle Medikamente konsequent erfasst und systematisch überprüft würden.
Arzt und Apotheker Hand in Hand
Der Hausarzt habe jedoch meist keine vollständige Übersicht darüber, was Fachärzte verordnen und welche Medikamente der Erkrankte zusätzlich in Eigenregie einnehme. „Schon jetzt ist der Verbrauch von frei verkäuflichen Arzneimitteln auf einem hohen Stand“, erklärt die Kammerpräsidentin. Im vergangenen Jahr seien rund 37,5 Prozent der Arzneimittel im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben worden – ohne Rücksprache mit einem Arzt. Das habe „massive Auswirkungen auf die Sicherheit der Arzneimitteltherapie“, betont sie.
„Wir fordern die verantwortlichen Gesundheitspolitiker auf, das Gesetz an dieser Stelle nachzubessern, sodass der Medikationsplan gemeinsam vom Arzt und Apotheker erstellt und überwacht wird.“ Weder Arzt noch Apotheker können diese Aufgabe ihrer Meinung nach alleine bewerkstelligen – vielmehr sollten beide Heilberufe Hand in Hand zusammenarbeiten. „Gerade im Gesundheitswesen muss zum Wohl des Patienten interprofessionelle Zusammenarbeit groß geschrieben werden. Deshalb sollte auch die Politik die Kooperation zwischen den beiden Heilberufen deutlich fördern.“
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