Kommentar zum Medikationsplan

Pflicht ohne Lohn

28.05.2015, 11:50 Uhr

Der Medikationsplan: Eine neue Aufgabe, die nur Ärzten vergütet werden soll? (Foto: Photographee/Fotolia)

Der Medikationsplan: Eine neue Aufgabe, die nur Ärzten vergütet werden soll? (Foto: Photographee/Fotolia)


Die Apotheker werden beim Umgang mit dem neuen Medikationsplan auf die geringste mögliche Aufgabe reduziert. Ihnen bleibt nur, die Selbstmedikation einzupflegen und damit die einzige Aufgabe zu erfüllen, die die Ärzte nicht übernehmen können. Koalitionspolitiker werden sich daher bei künftigen Apothekertagen und ähnlichen Veranstaltungen fragen lassen müssen, wie ihre Bekenntnisse zur Bedeutung der Apotheker gemeint sind. Sieht so die verantwortungsvolle Rolle der Apotheker für die Arzneimittelversorgung in einer alternden Gesellschaft aus? Wann nutzt die Politik endlich das Potenzial, das in den Apothekern steckt?

Doch so bescheiden die Rolle der Apotheker beim neuen Medikationsplan auch sein wird, macht sie doch Mühe. Geld soll es dafür nicht geben, weil die Arbeit angeblich im Rahmen der ohnehin zu leistenden Beratungstätigkeit erfolge, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt. Wie bitte? Die Ärzte erhalten Geld für eine neue Aufgabe, aber bei den Apothekern soll der Medikationsplan dann nicht mehr neu sein? Wie kann die Aktualisierung eines Plans, den es noch gar nicht gibt, eine bereits etablierte Leistung sein?

Die aussagekräftigste Quelle für die Pflichten der Apotheker bei der Arzneimittelabgabe sind die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Dort wird die Aktualisierung der Patientendatei oder Kundenkarte erwähnt. Von einem gesetzlich vorgesehenen Medikationsplan steht dort natürlich nichts, weil es den noch nicht gibt. Der Medikationsplan ist auch nicht mit einer Kundenkarte gleichzusetzen, denn die Pflege einer apothekenindividuellen Kundenkarte ist für die Apotheke ein Kundenbindungsinstrument, das sich finanziell auszahlen kann. Der neue Plan dagegen macht den einen Apotheken zusätzliche Arbeit und nimmt den anderen Apotheken ein wirksames Marketinginstrument, bietet beiden dafür aber keinen finanziellen Ausgleich.

Um solche Probleme bei künftigen Neuerungen zu vermeiden, müsste genau festgelegt werden, was die Apotheker für den Festzuschlag zu leisten haben und welche Gemeinwohlpflichten damit abgedeckt sind. Doch das würde in ein neues Dilemma führen. Ein knapp gefasster Katalog würde einen auskömmlichen Festzuschlag kaum rechtfertigen. Eine umfangreiche Liste aller Details würde dagegen endlose Diskussionen darüber auslösen, warum welcher Aspekt in welchem Einzelfall nicht zu leisten ist. Die bessere Lösung bleibt, dass die Politik den Apothekern einen Ermessensspielraum zubilligt. Dass eine neue Leistung ein neues Honorar oder eine angemessene Erhöhung des etablierten Festzuschlags erfordert, erscheint dabei jedoch selbstverständlich. Wenn dies nicht einmal bei einer neuen gesetzlichen Pflicht erfolgt, bleibt die bange Frage, wie das bei neuen freiwilligen Leistungen gelingen soll.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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