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Aut-idem-Regelung im Petitionsausschuss
Keine Ausnahme für Parkinson-Patienten
Die Aut-idem Regelung hat sich aus Sicht der Bundesregierung in den vergangen 13 Jahren bewährt. Für einzelne Patientengruppen Ausnahmen zu schaffen – speziell für Parkinsonpatienten – hält sie nicht für nötig. Das stellte Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), gestern bei der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses klar.
Die Deutsche Parkinson-Vereinigung ist mit ihrer Forderung, Parkinsonpatienten von der Aut-idem-Regelung auszunehmen, bis zum Petitionsausschuss des Bundestages vorgedrungen. Gestern konnte der Geschäftsführer der Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, sein Anliegen dort öffentlich vortragen. Er verwies auf die Probleme, die die schätzungsweise 300.000 Betroffenen in Deutschland mit der Magen-Darm-Motorik haben.
Das Hauptproblem bei der Parkinsontherapie sei daher, dass Medikamente überhaupt wirken. Die Patienten müssten im Verlauf ihrer Erkrankung immer wieder neu eingestellt werden, was in der Regel stationär erfolge. Doch wenn die richtige Medikation dort mühsam gefunden worden sei und der Patient entlassen werde, bestehe die Gefahr, dass er später in der Apotheke ein anderes Präparat bekomme. Generika enthielten zwar die gleichen Wirkstoffe, dürftten „aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen“. Das sei für die meisten Patienten kein Problem, für Parkinsonkranke jedoch nicht verkraftbar.
Mehrhoff machte deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt preiswerter Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen. Es gehe darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten, auf die sie im stationären Bereich eingestellt wurden. Den Ärzten und Apothekern will er die Verantwortung nicht zuschieben: Ärzte hätten Angst vor Regressen, wenn sie das Aut-idem-Kreuz regelmäßig nutzen, und Apotheker könnten nicht jedes Mal pharmazeutische Bedenken geltend machen.
Widmann-Mauz: Vertrauen auf G-BA
Bei Staatssekretärin Widmann-Mauz ist Mehrhoff gestern allerdings aufgelaufen. Sie erklärte, das Ministerium sehe keinen Änderungsbedarf an der bestehenden Regelung. Sie verwies darauf, dass der Gesetzgeber kürzlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen hat, Wirkstoffe, die von der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen werden sollen, zu benennen. Der Gesetzgeber gebe hier nur den Rahmen vor – der G-BA regele in seiner Arzneimittel-Richtlinie genaueres. Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. Es führe die Rechtsaufsicht und prüfe, ob alles formal korrekt zu gehe, habe aber keine Fachaufsicht. Zudem wies die Staatssekretärin auf die neuen Regelungen zum Entlassrezept hin, die der Bundestag erst letzte Woche mit dem GKV-VSG beschlossen hat.
Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge ebenfalls nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einen häufigen Austausch. Was die Substitutionsausschlussliste angeht, so vertrat der Petent die Ansicht, die Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“. Laut Mehrhoff gelte dies aber nicht für Parkinsonpatienten. Für sie geht es nämlich nicht um einen speziellen Wirkstoff, der von der Substitution ausgeschlossen werden sollte, sondern um ihre gesamte Medikation, mit der sie aufgrund ihrer Erkrankung bei einer Umstellung Probleme bekommen.
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