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Kurswechsel beim Apothekenhonorar
ABDA-Verzicht: Momentan kein höheres Fixum
Die ABDA korrigiert ihre bisherigen politischen Honorarforderung in einem entscheidenden Punkt: Seit Jahren fordert die ABDA eine regelmäßige Erhöhung des Apothekenhonorars. Diese Forderung wird jetzt eingemottet. „Die ABDA hat gute Gründe, warum sie die Forderung nach einem höheren Fixum momentan nicht erhebt“, heißt es überraschend in der aktuellen Ausgabe des ABDA-Informationsdienstes „Einblick“. Es folgt eine bemerkenswerte Argumentationskette.
Der Grund für den Kurswechsel: Im Fall der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müssten sowohl das Gesundheits- als auch das Wirtschaftsministerium überzeugt werden. Zudem müssten die Bundesländer zustimmen – und zustimmungspflichtige Gesetze „meidet ein Großkoalitionär in dieser Wahlperiode wie der Teufel das Weihwasser“, weil er „nach dem Prinzip des Nehmens und Gebens“ dafür einen Preis zahlen müsse: „Wer also ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat bringen will, muss Pakete schnüren – und immer Federn lassen“, erteilt die ABDA ihren Lesern eine bemerkenswertes politisches Lehrstück. Aller Erfahrung nach haben es nämlich vor allem kleine Koalitionen schwerer, Gesetze durch den Bundesrat zu bringen.
„Heiße Kartoffel“ Arzneimittelpreisverordnung
„Die AMPreisV gilt deshalb als heiße Kartoffel. Die Politik hat vor diesem Hintergrund wenig Interesse, hier etwas zu ändern“, lässt die ABDA Claudia Korf, Geschäftsführerin Wirtschaft, Soziales und Verträge im Apothekerhaus, erkären. „Apothekenhonorare bleiben also eine politische Rallyefahrt.“ Mehr noch: Mit der Forderung nach einem höheren Fixum könnten sich die Apotheker sogar ins eigene Fleisch schneiden. Denn die Rechenlogik des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums sehe vor, vom tatsächlichen Anpassungsbedarf aufgrund von Kostensteigerungen den „Anstieg des Rohertrags“ abzuziehen. „Da der Umsatz in einer typischen Apotheke aber zuletzt deutlich gestiegen ist, weil der Umsatz stärker steigt als die Kosten, würde es nach der Logik des Wirtschaftsministeriums heißen: Das Apotheken-Fixum muss sinken“, so der Info-Brief. Und Korf betont: „Wir würden uns schaden.“
Regelmäßige Überprüfung und neue Methodik gehen vor
Deshalb habe der DAV folgendes beschlossen: „Die Erhöhung des Fixums steht zunächst nicht an erster Stelle auf der politischen Agenda. Erst brauchen wir die Sicherheit einer regelmäßigen Überprüfung und eine neue Rechenmethodik, die den Apotheker angemessen entlohnt und einen Spielraum für Lohnerhöhungen der Beschäftigten schafft.“
Nicht locker lassen will die ABDA aber beim Nacht- und Notdienst: Der Betrag müsse von 16 auf 20 Cent pro Packung steigen, um die zugesagten 120 Millionen Euro zu erreichen. Außerdem bleibe es bei der Forderung nach Anpassung der Dokumentationsgebühren bei Betäubungsmitteln von 26 Cent auf 2,94 Euro. Und für Rezepturen soll künftig dasselbe Fixum gelten wie bei Fertigarzneimitteln. „Diese Forderungen spielen wir auf allen Kanälen, auf Bundes- wie auch auf Landesebene“, so Korf.
Zudem denke die ABDA beim Honorarthema „schon über den Tellerrand“ hinaus: „Der Beruf wandelt sich, die Leistungen der Apotheke verändern sich – Stichwort Medikationsmanagement. Die Frage ist, ob ein letztlich auf Abgabe von Arzneimitteln basierendes Honorarsystem auf die Dauer zukunftsfest ist.“
Hier der Link zum aktuellen ABDA-„Einblick“.
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