Gesetzentwurf

Gröhe will "Cannabisagentur"

Berlin - 02.11.2015, 07:00 Uhr

Die Bundesregierung will Schwerkranken den Zugang zu Medizinalhanf erleichtern (Foto: plyas8/Fotolia)

Die Bundesregierung will Schwerkranken den Zugang zu Medizinalhanf erleichtern (Foto: plyas8/Fotolia)


Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) hatten sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Arzneimittel für Schwerstkranke zu erleichtern - nun sollen Anbau und der Handel staatlich geregelt werden.

Die Bundesregierung will den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle geben. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Sonntag, dass der Vorschlag einer "Cannabisagentur" in einem Referentenentwurf enthalten sei.

Die "Welt am Sonntag" hatte zuvor darüber berichtet. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden.

Verkauf über die Cannabisagentur

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Arzneimittel zu erleichtern. "Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden", hatte Gröhe erklärt.

Missbrauch müsse aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiter verboten bleiben.

"Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", heißt es in dem Entwurf. "Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler -  und Apotheken.

Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung. Wann die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittegesetzes in Kraft treten kann, ist noch unklar.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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