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Nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch ist klar: Die Apotheker sollen beim Medikationsplan assistieren. Der Deutsche Hausärzteverband hingegen darf einen Vertreter in den Beirat der Gesellschaft für Telematik entsenden - bislang sollte dort nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertreten sein.
Die Begründung zum E-Health macht deutlich, dass die Gesundheitspolitiker von Union und SPD den Hausärzten eine dominierende Position beim neuen Medikationsplan übertragen. „Der Bedeutung der hausarztentrierten Versorgung im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Aufnahme innovativer Leistungen, die noch nicht Eingang in die Regelversorgung gefunden haben, wird Rechnung getragen."
Die Einbeziehung der Hausärzte in den Beirat der Gesellschaft für Telematik sei auch deshalb sinnvoll, weil ihnen bei den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, dem elektronischen Medikationsplan und den Notfalldaten, eine wesentliche Rolle zukommen wird, heißt es im entsprechenden Änderungsantrag, dem heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages erwartungsgemäß zugestimmt hat.
Gleichzeitig durchgewunken hat der Gesundheitsausschuss damit die bereits bekannten Änderungen zum Medikationsplan: Apotheker spielen nur eine Assistentenrolle bei der Aktualisierung und Ergänzung des Medikationsplans. Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten somit Patienten mit regelmäßig drei und mehr Arzneimitteln.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte im Sommer diese Grenze von fünf auf drei Arzneimittel gesenkt. Die ABDA und Ärzteverbände hatten vergeblich versucht, den Anspruch wieder auf Polymedikationen ab fünf Arzneimitteln anzuheben.
Am Donnerstag beschließt der Bundestag
Für die E-Health-Vorlage votierten heute die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Fraktion Die Linke lehnte das Gesetzesvorhaben ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Am Donnerstagabend zu später Stunde wird der Bundestag das E-Health-Gesetz in 2. Und 3. Lesung verabschieden. Die Debatte ist ab 22 Uhr angesetzt und soll 30 Minuten dauern.
Mit der gesetzgeberischen Ausgrenzung der Apotheker von der Erstellung des Medikationsplans ist ein wichtiges Zukunftsziel des 2014 von der ABDA verabschiedeten Perspektivpapiers 2030 stark gefährdet. Darin hatte die ABDA nach einjähriger Diskussion das Medikationsmanagement als zentrale Zukunftsaufgabe für die Apotheker definiert. „Als ein wesentliches Instrument für die sichere, wirksame und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie bieten die öffentlichen Apotheken ein Medikationsmanagement an“, heißt es dort und weiter: „Im Rahmen dieses patientenindividuellen Medikationsmanagements sind die öffentlichen Apotheken auch konsiliarisch in Verordnungsprozesse und Therapieverläufe mit einbezogen.“ Dieser Maxime ist der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz nicht gefolgt.
ABDA-Präsident Schmidt reagiert enttäuscht
ABDA-Präsident Friedenmann Schmidt reagierte dementsprechend enttäuscht: „Im vorliegenden Entwurf verfehlt das E-Health-Gesetz weiterhin sein Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit für Patienten mit Polymedikation maßgeblich zu verbessern. Die Politik verpasst damit die große Chance, durch die konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Millionen chronisch kranker Patienten zu erstellen.
Die ABDA werde aber auch weiterhin nicht müde werden, allen verantwortungsvollen Gesundheitspolitikern das grundlegende Manko des E-Health-Gesetzes immer wieder vor Augen zu führen.
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