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Herstellerrabatt
BSG: DocMorris hat keinen Anspruch auf Rückerstattung
Die niederländische Versandapotheke DocMorris hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des 6-prozentigen Herstellerrabatts. Dies entschied
Dem Urteil vorausgegangen war bereits im vergangenen Jahr ein Rechtsstreit, bei dem ein anderer Senat des Bundessozialgerichts in einem vergleichbaren Verfahren bereits gegen den niederländischen Arzneiversender entschieden hatte.
Die DocMorris-Versandapotheke wollte erwirken, dass sie die 6 Prozent Herstellerrabatt, den die Kassen seit 2003 laut Gesetz erhalten und über die Apothekenrechenzentren abrechnen, vom Hersteller rückvergütet bekommt – so, wie es bei einer in Deutschland niedergelassenen Apotheke abgewickelt wird. Das BSG entschied jedoch in erster Instanz, dass die Beschränkung des Herstellerrabatts auf deutsche Apotheken nicht gegen europäisches Recht verstoße.
Doch die niederländische Versandapotheke und Celesio-Tochter wollte sich damit nicht zufrieden geben. Sie legte Verfassungsbeschwerde ein.
Im konkreten Fall hatte DocMorris von der AWD Pharma, einer Tochter der Teva, den Herstellerrabatt zurückgefordert. AWD Pharma hatte sich aber geweigert, den Abschlag zu erstatten. Die Begründung des Herstellers: Die Regelung gelte nur im SGB V; dem aber fühle sich das ausländische Versandunternehmen nicht verpflichtet.
Das Bundessozialgericht bestätigte jedoch ein im vergangenen Jahr vorausgegangenes Urteil. DocMorris scheiterte damit nun auch in zweiter Instanz.
Kassel - 18.12.2009, 10:00 Uhr