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Deutscher Juristentag
Rechtsanwälte gegen Fremdbesitz und Deregulierung
Der 68. Deutsche Juristentag hat sich in seiner Arbeitsgruppe „Berufsrecht“ gegen den Fremdbesitz und Deregulierungen bei Rechtsanwälten und anderen freien Berufen ausgesprochen.
Angehörigen der freien Berufe muss es nach einem Beschluss der Arbeitsgruppe aus Gründen der Unabhängigkeit und des Verbraucherschutzes weiterhin versagt bleiben, Kapital- oder Personengesellschaften wie z.B. eine GmbH & Co. KG zu gründen. Berufsfremde Kapitalgeber sollen danach auch in Zukunft keine Anteile an einer Kanzlei erwerben können. Außerdem sprechen sich die Juristen dafür aus, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besonderen werbe- und wettbewerbsrechtlichen Restriktionen zu unterwerfen. Allein die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien nicht ausreichend, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern.
Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener Verein mit rund 7.000 Mitgliedern, der Juristinnen und Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik vereint. Ziel des Juristentages ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage die eventuelle Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen und der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen. Da der Verein keine Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht. Dieses Jahr hat der Juristentag zum 150. mal stattgefunden.
Berlin - 27.09.2010, 08:20 Uhr