Urteil rechtskräftig

Zuzahlungserstattung über Partnerverein unzulässig

Berlin - 22.06.2011, 09:41 Uhr


Die Werbung einer Versandapotheke für einen Partnerverein, der Apothekenkunden die Rezeptgebühr erstattet, ist wettbewerbswidrig. Dies urteilte das Landgericht Cottbus bereits im April letzten Jahres. Jetzt ist die Entscheidung rechtskräftig geworden.

Die Wettbewerbszentrale hatte bereits Ende 2008 das Werbekonzept der beklagten Apotheke in Brandenburg überprüft. Diese wies in ihrem Internetauftritt auf den Partnerverein Viva Vita e. V. hin. Zugleich kündigte sie an, dass derjenige, der Mitglied bei diesem Verein wird, die volle Rezeptgebühr erstattet erhält. Die Wettbewerbszentrale sah hierdurch die Arzneimittelpreisverordnung unterlaufen und erhob Klage. Das Landgericht Cottbus verurteilte die Apotheke am 9. März 2010 (Az. 11 O 14/09) zu Unterlassung. Die Apotheke ging daraufhin in Berufung. Am 21. Juni war der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht anberaumt. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilte, hat die Gegenseite die Berufung kurz zuvor zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig geworden ist.

Landgericht Cottbus, Urteil vom 9. März 2010, Az. 11 O 14/09


Kirsten Sucker-Sket