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Landgericht München
Freispruch für Apotheker
Der Apotheker, der im Zusammenhang mit dem Zytostatika-Betrugsskandal („Holmsland-Affäre“), vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München angeklagt war, ist heute freigesprochen worden.
Der Pharmazeut war wegen Betrugs und Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung angeklagt. Er soll das für den deutschen Markt nicht zugelassene Fertigarzneimittel Gemzar im Ausland erworben, es nach ärztlicher Verordnung durch Zusetzen von Lösungsstoffen in einen applikationsfähigen Zustand überführt und sodann an die Patienten zur Injektion durch den Arzt abgegeben zu haben. Ferner soll er gegenüber den Krankenkassen zu Preisen der Lauertaxe abgerechnet und dabei konkludent vorgespiegelt haben, dass es sich um ein für den deutschen Markt zugelassenes Arzneimittel handele. Dadurch soll er sich einen Preisvorteil von insgesamt knapp 60.000 Euro verschafft haben.
Schon zu Beginn des Prozesses am 4. Juli hatte der angeklagte Apotheker erklärt, viele Apotheken würden so verfahren. Er habe kein Fertigarzneimittel im Sinne des Gesetzes bezogen, ein solches vielmehr erst selbst hergestellt. Das importierte Präparat sei – außer im Preis – identisch mit dem für den deutschen Markt zugelassenen Mittel.
Die Strafkammer hat die Anklage zunächst nicht zugelassen. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft machte das Oberlandesgericht München dann jedoch den Weg für den Prozess frei. Nun entschied das Landgericht, dass ein Medikament, das nur im Ausland zugelassen ist, in Deutschland verkauft werden darf, wenn es mit einem hier genehmigten Präparat identisch ist. Der Apotheker wurde freigesprochen.
Berlin - 15.07.2011, 17:19 Uhr