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BFARM legt Berufung ein
Streit um E-Zigaretten geht in die nächste Instanz
Der gerichtliche Streit um die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel geht weiter. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will gegen ein Kölner Urteil in Berufung gehen. Auch die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens will sich noch nicht geschlagen geben.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte vor einem Monat entschieden, elektrische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzuordnen. Im nun angestrengten Berufungsverfahren wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zum zweiten Mal mit der umstrittenen E-Zigarette befassen müssen.
Das OVG hatte am 23. April in einem Eilverfahren entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht mehr in bisheriger Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen darf. Auch hier kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten (Liquids), die verdampfen und inhaliert werden, kein Arzneimittel seien.
NRW-Gesundheitsministerin Steffens zeigte sich über den Beschluss enttäuscht, will jedoch weiterkämpfen: „Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente, auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren“, erklärte sie. Sie verwies darauf, dass andere Gerichte auch schon zu dem Ergebnis gekommen sind, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen und damit zulassungspflichtig seien.
Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette. NRW-Ministerium und Bundesregierung bewerten die nikotinhaltigen E-Zigaretten als Arzneimittel – wie auch gut die Hälfte der anderen Bundesländer.
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Köln - 04.05.2012, 13:28 Uhr