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BGH-Beschluss zu Vertragsärzten
Kassen und Opposition sehen Gesetzgeber gefordert
Krankenkassen und Opposition fordern den Gesetzgeber auf, tätig zu werden: Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) heute seine Entscheidung verkündet hat, dass niedergelassene Vertragsärzte sich keiner Korruptionsdelikte strafbar machen können, müsse diese Strafbarkeitslücke gesetzlich geschlossen werden.
Während vor allem die Ärzteschaft den lange erwarteten Beschluss aus Karlsruhe erleichtert aufgenommen hat, sehen die Krankenkassen die Entscheidung kritisch. „Der heutige Beschluss des Großen Strafsenats ist kein Freifahrtschein für niedergelassene Ärzte und Pharmareferenten, sondern ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Auch bei der KKH-Allianz ist man dieser Ansicht. Die Kasse hat sich schon lange dem Kampf gegen Betrug und Korruption verschrieben. Vorstandsmitglied Rudolf Hauke bedauert, dass mit dem BGH-Beschluss „die erhoffte Signalwirkung“ ausgeblieben ist – nämlich, dass für Bestechung im Gesundheitswesen kein Platz ist. „Es kann nicht sein, dass Korruption im Gesundheitswesen mit einer Vertragsstrafe abgetan wird, während Täter aus anderen Bereichen ins Gefängnis wandern“, so Hauke.
Ähnlich äußerte sich auch Maria Klein-Schmeink, Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion für Patientenrechte und Prävention. Der Gesetzgeber müsse überprüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Bestechlichkeit von Ärzten zu verhindern. „Es darf nicht sein, dass einzelne Ärzte aus Profitinteressen bestimmte Leistungen verordnen, die medizinisch nicht sinnvoll sind. Dies ist zum Schutz der Patientinnen und Patienten und zur Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten unabdingbar“, so Klein-Schmeinck.
Kathrin Vogler (Linke) zeigte sich gänzlich verständnislos: „Wenn ein Arzt seinen Patienten Pillen verschreibt, weil die Pharmavertreterin ihm dafür Geld gibt und nicht weil es die beste Behandlung darstellt, dann muss das bestraft werden“. Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten sei kein Kavaliersdelikt. Noch in dieser Legislaturperiode müsse der Gesetzgeber daher tätig werden und Regelungen auf den Weg bringen, die die Korruption im Gesundheitswesen effektiv strafrechtlich ahnden.
Berlin - 22.06.2012, 15:01 Uhr