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Rezeptboni
Erneutes Ordnungsgeld gegen Europa Apotheek Venlo
Das Landgericht München I hat ein weiteres Mal ein Ordnungsgeld gegen die Europa Apotheek Venlo (EAV) verhängt: Wegen der Gewährung von Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel soll die niederländische Versandapotheke diesmal insgesamt 70.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung einem Antrag des Bayerischen Apothekerverbands e.V. (BAV).
Bereits im Februar 2012 hatte der BAV die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Europa Apotheek in Gesamthöhe von 400.000 Euro erwirkt. Damals ging es um die Bonusgewährung in einer Spanne zwischen 2,50 Euro und 15 Euro an die deutschen Kunden der holländischen Apotheke. Die Europa Apotheek stellte ihr Bonussystem daraufhin um und gewährt seitdem einen festen Bonus in Höhe von 2,49 Euro. „Nach unserer Auffassung ist auch diese Bonusgewährung vom Verbotstenor der von uns erwirkten Urteile umfasst“, sagt Dr. Stefan Weber, Geschäftsführer des BAV.
Wie der BAV heute mitteilte, sieht das Landgericht München I dies ebenso. In seiner Entscheidung vom 12. Juni 2012 führe es aus, dass der Bonus von 2,49 Euro eine kerngleiche Verletzungshandlung des Verbots darstelle. Entscheidungen aus den Jahren 2008 und 2009, mit denen der Europa Apotheek die Bonusgewährung bereits verboten worden sei, hätten sich nicht mit der Variabilität des Bonus beschäftigt. Auch die Höhe sei kein Entscheidungskriterium gewesen. Diese geänderten Merkmale machten deshalb nicht das Charakteristische des Verbots aus. Das Charakteristische sei die Gewährung eines Bonus.
Das Gericht verhängte wegen des neuen Bonus ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro. Darüber hinaus habe man der Europa Apotheek zwei konkrete Fälle einer Bonusgewährung an gesetzlich Versicherte nachweisen können, so der BAV. Für jeden dieser Verstöße verhängte das Landgericht jeweils ein weiteres Ordnungsgeld von 10.000 Euro.
Die Europa Apotheek kann dagegen Beschwerde zum OLG München einlegen.
München - 25.06.2012, 11:47 Uhr