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Landgericht Berlin
Duogynon-Klage erneut abgewiesen
Im Streit um Duogynon®-Schmerzensgeldforderungen scheiterte ein Kläger auch im zweiten Anlauf. Das Landgericht Berlin wies am Donnerstag seine Klage gegen Bayer ab, weil eventuell bestehende Ansprüche verjährt seien.
Der 36–jährige Lehrer aus Schwaben hatte von Bayer Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro gefordert. Seine Mutter hatte 1975 das Hormonpräparat zur Feststellung einer Schwangerschaft eingenommen, er kam daraufhin 1976 mit einer außerhalb des Körpers liegenden Blase und verkümmerten Genitalien zur Welt. Der Kläger führt diese Behinderung auf das Arzneimittel zurück – das Pharmaunternehmen bestreitet einen Zusammenhang. Außerdem wollte er erreichen, dass das Gericht die Haftung für alle weiteren Schäden feststellt, die er durch das Hormonpräparat erlitten habe.
Die Kammer wies diese Forderungen jedoch zurück. Das Bürgerliche Gesetzbuch sehe eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vor, weshalb spätestens im Jahr 2006 ein möglicherweise bestehender Anspruch verjährt sei. Das Gericht bestätigte damit seine bereits in einem vorherigen Urteil geäußerte Rechtsauffassung. Im vergangenen Jahr hatte es die Auskunftsklage des 36-Jährigen aus demselben Grund abgewiesen. Damals wollte er zur Vorbereitung seiner Schmerzensgeldklage Auskünfte über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Hormonpräparat erlangen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Juli 2012, Az. 1 O 60/11
Berlin - 06.07.2012, 11:24 Uhr