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26. BTMÄV in Kraft
Weitere „Designerdrogen“ verboten
Mit dem heutigen Inkrafttreten der 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften unterstehen weitere 28 synthetische Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz. Dabei handelt es sich um synthetische Derivate bereits dem BtMG unterstellter Stoffe.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), begründet die Aufnahme der Substanzen mit den „unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken“. Mit ihrer Unterstellung sei die Bundesregierung einen großen Schritt weitergekommen – weitere Verbote würden jedoch folgen. „Um noch effektiver auf die immer wieder neu auftretenden neuen Substanzen reagieren zu können, prüft die Bundesregierung derzeit, ob ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellt werden können“, so Dyckmans.
Bei den neu unterstellten psychoaktiven Substanzen handelt es sich um chemische Abwandlungen bekannter Stoffe, die bereits dem BtMG unterfallen. Sie sind professionell aufgemacht und werden verharmlosend als „Kräutermischungen“, „Badesalze“ oder – weil ihre Inhaltsstoffe bislang frei im Handel waren – „Legal Highs“ verkauft. Die gesundheitlichen Folgen sind teilweise schwerwiegend und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen und Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen.
Die Liste der neu aufgenommenen Substanzen finden Sie in der Onlineversion des Bundesgesetzblatts.
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Berlin - 26.07.2012, 11:45 Uhr