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OLG München bestätigt Landgericht
EAV muss 70.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Nun wird es ernst für die Europa Apotheek Venlo (EAV): Das im Juni gegen sie verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 70.000 Euro wegen der Gewährung von 2,49 Euro-Boni muss jetzt gezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München I und wies die von der EAV eingelegte Beschwerde zurück.
Im Februar 2012 hatte der BAV bereits die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Europa Apotheek in Gesamthöhe von 400.000 Euro erwirkt – für die Bonusgewährung in einer Spanne zwischen 2,50 Euro und 15 Euro an deutsche Kunden. Die EAV stellte ihr Bonussystem daraufhin um und gewährt seither einen festen Bonus in Höhe von 2,49 Euro. Der BAV hielt diese Bonusgewährung ebenfalls vom Verbotstenor umfasst – und bekam diesbezüglich am 12. Juni vom Landgericht München I recht. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 70.000 Euro.
Die von der EAV daraufhin beim OLG München eingelegte Beschwerde blieb erfolglos: Jetzt muss sie zahlen. Nach Auskunft des BAV begründete das Gericht die Zurückweisung der Beschwerde damit, dass kein Zweifel daran bestehen könne, dass der Verstoß der Europa Apotheek „kerngleich“ mit den früheren Verstößen sei. Angesichts der „Hartnäckigkeit des Vorgehens“ sei die konkrete Summe auch keinesfalls unverhältnismäßig, sondern eher „moderat“. Das OLG ließ keine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.
München - 24.08.2012, 14:48 Uhr