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Rewe in Zugzwang
LG Köln: DocMorris-Flyer müssen weg!
Die Apothekerkammer Nordrhein setzt Rewe-Märkte unter Druck: Das Landgericht Köln erließ am 16. Oktober auf Antrag der Kammer eine einstweilige Verfügung, die für die Auslage von DocMorris-Werbeflyern, die einen Bonus von 2,50 Euro für Rx-Arzneimittel anbieten, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vorsieht.
„Wahrscheinlich haben wir in den nächsten Tagen unendlich viele Apotheker als Streithelfer, um die Einhaltung der Verfügung zu kontrollieren“, erklärt Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking. Diese hatten sich in der letzten Zeit „massiv“ bei der nordrheinischen Kammer über das Vorgehen des Lebensmittelhändlers beschwert. Daher habe man sich auch dazu entschlossen, sich dem Thema Werbung in Rewe-Märkten anzunehmen. Mit (juristischem) Erfolg!
Seit Januar kooperiert Rewe mit der holländischen Versandapotheke. Seither lagen in rund 3.000 Rewe-Märkten Handzettel, Broschüren, Kataloge und Angebotsflyer, die über das Angebot der Versandapotheke informierten, aus. Durch die Verfügung wird Rewe nun untersagt, damit zu werben, dass Kunden einen Bonus in Höhe der halben gesetzlichen Zuzahlung auf Rx-Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten. Außerdem darf Rewe nicht für Boni im Wert von 2,50 Euro für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept werben, für das keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist. Und auch Flyer, die einen Bonus von 2,50 Euro für Rx-Arzneimittel auf Privatrezept versprechen, sind untersagt.
Landgericht Köln, Beschluss vom 16. Oktober 2012 – Az. 84 O 207/12
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Köln - 23.10.2012, 11:08 Uhr