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Kein Schmerzensgeld
Duogynon-Klage gegen Bayer bleibt erfolglos
Eine Schmerzensgeldklage gegen Bayer wegen möglicher Missbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon ist endgültig gescheitert. Wie das Kammergericht Berlin heute mitteilte, ist das klageabweisende Urteil des Berliner Landgerichts rechtskräftig geworden – der Kläger hat die Berufung zurückgenommen.
Der behinderte Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro gefordert. Seine Mutter hatte 1975 das Hormonpräparat zur Feststellung einer Schwangerschaft eingenommen, er kam daraufhin 1976 mit einer außerhalb des Körpers liegenden Blase und verkümmerten Genitalien zur Welt. Der Kläger führt diese Behinderung auf das Arzneimittel zurück – das Pharmaunternehmen bestreitet einen Zusammenhang.
Der Kläger aus Bayern hatte sich als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen verstanden, die sich ebenfalls als Opfer des Medikaments sehen. Doch sein Zug vor Gericht blieb erfolglos. Das Landgericht hatte die Klage Anfang Juli auch im zweiten Anlauf zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Ansprüche seien verjährt. Der Kläger wollte zunächst in die nächste Instanz schreiten – doch das hat er sich nun anders überlegt.
Berlin - 10.12.2012, 16:17 Uhr