DocMorris-Prämie vor Gericht

Ein Kampf gegen Windmühlen

Köln/Berlin - 10.04.2013, 15:03 Uhr


Heute wurde am Landgericht Köln über die 15-Euro-Geldprämie von DocMorris verhandelt, die sich mittlerweile in eine 20-Euro-Prämie verwandelt hat. Es klagt die Apothekerkammer Nordrhein – im parallel laufenden Eilverfahren hat sie bereits einen Erfolg für sich verbuchen können: DocMorris wurde gerichtlich untersagt, mit der Prämie für die Teilnahme am Arzneimittel-Check zu werben und sie zu gewähren. Daran hält sich die holländische Versandapotheke nicht – aber ihre Chancen, dass im Hauptsacheverfahren anders und zu ihren Gunsten entschieden wird, scheinen gering.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat Anfang März bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von erstaunlichen 100.000 Euro erwirkt. Grund: DocMorris ließ eine vorausgegangene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln unbeachtet. Darin war DocMorris untersagt worden, in der Bundesrepublik einen als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus in Höhe von bis zu 15 Euro bei der Rezepteinlösung anzubieten oder zu gewähren. Doch die holländische Versandapotheke warb weiter – erhöhte den Bonus diese Woche gar auf bis zu 20 Euro. DocMorris beharrt darauf, dass die Prämie als Gegenleistung für die „Mithilfe“ an einem Arzneimittel-Check gewährt wird. Gegen den Beschluss, mit dem das Ordnungsgeld festgesetzt wurde, legte DocMorris sofortige Beschwerde ein.

Nun wurde im Hauptsacheverfahren verhandelt – die Entscheidung wird allerdings erst am 14. Mai verkündet. Aber wie vonseiten der klagenden Apothekerkammer zu hören ist, kann sich DocMorris wenig Hoffnung auf einen Erfolg vor Gericht machen. Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann, der DocMorris schon lange juristisch vertritt, wollte dem Gericht klarmachen, dass die seiner Mandantin auferlegten Einschränkungen bei der Gewährung von Prämien europarechtswidrig seien. Daher müsse das Gericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorlegen. Dass im letzten Sommer der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hierzu klare Aussagen getroffen hat, beeindruckt Diekmann offenbar nicht, er hält die Einschätzung bekanntlich für falsch.

Doch das Landgericht Köln meint, durchaus auf den Gemeinsamen Senat zählen zu können. Dieser hatte sich bei seiner Entscheidung, nicht den EuGH anzurufen, schließlich auf eine gefestigte Rechtsprechung der Europa-Richter berufen. Für Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer Nordrhein vertritt, haben die Kölner Richter schon in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie das DocMorris-Bonussystem für unzulässig halten. Die Kopplung an die Rezepteinlösung sei deutlich – der Arzneimittel-Check lediglich ein vorgeschobenes „Feigenblatt“, hieß es seitens des Gerichts. Und zum Abschluss der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter, das Gericht habe den Eindruck, DocMorris wolle gegen Windmühlen kämpfen.

Es wird sich zeigen, wie lange DocMorris diesen Kampf noch führen will.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Apothekerkammer Nordrhein kämpft

100.000 Euro Ordnungsgeld für DocMorris

Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen DocMorris

20-Euro-Prämie bleibt verboten

Weitere 250.000 Euro Ordnungsgeld

DocMorris: Teure Prämien-Treue

Apothekerin spürt anhaltende Verstöße auf – nochmals 250.000 Euro Ordnungsgeld

DocMorris sind Prämien lieb und teuer

Landgericht Köln hebt Beschlüsse auf / Muss AK Nordrhein Gerichtskosten zahlen?

Keine Ordnungsgelder von DocMorris