Datenzugriffsrecht des Fiskus

Patt-Situation – Bundesfinanzhof soll entscheiden

Dessau-Roßlau - 23.05.2013, 16:09 Uhr


Der Bundesfinanzhof soll jetzt entscheiden, ob Apotheker bei Steuerprüfungen ihre Kassen-Einzeldaten offenlegen müssen oder nicht: Nachdem das Hessische Finanzgericht eine Herausgabepflicht im April ablehnte, entschied das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt heute genau umgekehrt für die Herausgabepflicht.

Der Vorsitzende Richter habe sich in der knapp einstündigen Verhandlung irritiert über die Haltung des Hessischen Finanzgerichtes gezeigt, das nicht einmal die Revision zugelassen hatte, berichtet Bellinger. Weil die Argumente beider Parteien gleichwertig seien, habe das Gericht im heute entschiedenen Fall die Revision zugelassen. Bellinger will nun in die zweite und damit höchste Instanz gehen. Er vermutet, dass der BFH als erstes über die Nichtzulassungs-Beschwerde des Fiskus aus dem hessischen Verfahren entscheiden wird – voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigte das Finanzgericht Sachsen-Anhalt seinen bisherigen Beschluss: In einem Eilverfahren hatten die Finanzrichter im Januar entschieden, dass Daten des Warenwirtschaftssystems – genauer die Verkaufseinzeldaten eines Apothekers – bei einer Überprüfung durch die Finanzbehörde dem Datenzugriff unterfallen. Nach der Rechtsprechung des BFH sei auch für den Einzelhandel eine Aufzeichnung der einzelnen Kasseneingänge erforderlich, so die Begründung der Richter. Anders entschied im April das Hessische Finanzgericht: Ein Zugriffsrecht bestehe nicht, weil es für Apotheker schon keine Verpflichtung gebe, einzelne Barverkäufe manuell oder auf einem Datenträger aufzuzeichnen.


Juliane Ziegler