Apotheken-Boni vor dem Bundesgerichtshof

Abfuhr für Otto und Vorteil24

Berlin - 26.02.2014, 14:40 Uhr


Man sollte meinen, dass die Frage, ob ausländische Versandapotheken deutsches Preisrecht beachten müssen, höchstrichterlich hinreichend geklärt ist. Doch noch immer gab es laufende Rechtsstreitigkeiten. Heute verkündete der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwei weitere Urteile zum Themenkomplex. Überraschungen blieben aus.

Der Gesetzgeber hat seit Herbst 2012 klargestellt, dass auch ausländische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beliefern, die Arzneimittelpreisverordnung beachten müssen. Auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe hatte dies in seiner Entscheidung vom August 2012 nicht anders gesehen.

Dennoch musste sich der Bundesgerichtshof nochmals mit dem Thema auseinandersetzen. Im Fall Vorteil24, ein Bonus-Modell, das über die holländische Montanus-Apotheke angeboten wurde, hatte das Oberlandesgericht Köln vor dieser gesetzlichen Klarstellung nämlich noch anders entschieden: Ausländische Versandapotheken seien nicht an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden, urteilte es im Mai 2009. Und eine missbräuchliche Umgehung der inländischen Apothekenpreisbindung sei auch nicht gegeben, wenn örtliche Apotheken in den Bestell- und Abholvorgang eingebunden seien. Dies ließ die klagende Wettbewerbszentrale nicht auf sich sitzen – sie zog vor den Bundesgerichtshof und erhielt dort heute Recht. Der I. Zivilsenat hob den Kölner Richterspruch auf (Az. I ZR 77/09).

In einem anderen Verfahren bestätigte der Senat hingegen die Vorinstanz. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte dem Versandhändler Otto im März 2010 untersagt, seine Werbung für eine „100-prozentige Zuzahlungsersparnis“ bei DocMorris fortzusetzen. Hier zog Otto in die Revisionsinstanz – und unterlag (Az. I ZR 79/10).

Dem Bundesgerichtshof lag überdies eine Reihe weiterer Verfahren vor, die Apothekenboni ausländischer Versandapotheken betrafen. Sie wurden jedoch teilweise schon im Vorfeld für erledigt erklärt. So ergingen hier heute nur noch Kostenentscheidungen.

Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der an einem der nun abgeschlossenen Fälle beteiligt war und in diesem vor dem Gemeinsamen Senat gegen die Boni aus den Niederlanden stritt, ist nach achtjähriger Verfahrensdauer zufrieden. "Die Interessen an einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln haben sich durchgesetzt", sagte er DAZ.online. Heute habe das Bonus-Modell der holländischen Versandapotheke als Instrument, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, endlich sein Ende gefunden, so der Anwalt.


Kirsten Sucker-Sket