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DAZ.online-Umfrage zu E-Zigaretten
Große Mehrheit für freien Verkauf
Die Mehrheit der DAZ.online-Leser sieht die E-Zigaretten im freien Verkauf außerhalb der Apotheke. Bei unserer DAZ.online-Umfrage stimmten lediglich 3,5 Prozent dafür, die elektrische Zigarette wie ein Arzneimittel zu behandeln und unter die Apothekenpflicht zu stellen.
Bei E-Zigaretten verdampfen Liquids mit Nikotin sowie weiteren unterschiedlichen Inhaltsstoffen und werden inhaliert. Sie sollen als rauchfreie Alternative zur herkömmlichen Zigarette dienen, weshalb sie äußerlich der klassischen Zigarette nachempfunden sind – so wird beispielsweise mittels einer LED-Lampe die Glut einer normalen Zigarette imitiert.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hatte vor den elektrischen Zigaretten gewarnt, weil Dosis und Wirkung der zusätzlich zum Nikotin in den Kartuschen enthaltenen Substanzen derzeit noch nicht geklärt seien. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte die Bezirk- und Kreisaufsichten auf das mangels erforderlicher arzneimittelrechtlicher Zulassung ihrer Meinung nach bestehende Handels- und Verkaufsverbot hingewiesen. Daraufhin verteidigten die E-Zigaretten-Händler das eigene Produkt: Die elektrische Zigarette sei erheblich weniger schädlich als Tabakzigaretten, so der Verband des deutschen E-Zigarettenhandels. Ein Verbot sei darüber hinaus nicht zulässig, weil weder Arzneimittel- noch Medizinproduktegesetz Regelungen zur E-Zigarette treffen.
Wir fragten die DAZ.online-Leser nach ihrer Meinung zur Frage, ob E-Zigaretten wie Arzneimittel behandelt und daher nur in der Apotheke und mit entsprechender Beratung abgegeben werden sollten. Rund 96 Prozent der Teilnehmer stimmten bei unserer DAZ.online-Umfrage gegen eine Apothekenpflicht. Lediglich 3,5 Prozent sähen es gerne, dass die elektrische Zigarette nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung in Apotheken abgegeben werden darf. Weniger als ein Prozent legte sich in dieser Frage nicht fest.
Die Umfrageteilnehmer sehen in den elektrischen Zigaretten eine weniger schädliche Variante zur Tabakzigarette. Weil die Tabakzigarette frei erhältlich sei, sollte dies auch für die elektrische Variante gelten: „An den Folgen des Tabakrauchens sind in den letzten 100 Jahren Millionen von Menschen vorzeitig gestorben. Obwohl die Gefahren seit Jahren bekannt sind, wurde das Rauchen niemals generell verboten. Mittlerweile wird jede Packung mit Warnhinweisen bedruckt, welche auf die Gefahren des Rauchens hinweisen. Die Entscheidung darüber, ob er sich dieser Gefahr aussetzt, liegt beim Konsumenten.
Daher sollte ein entsprechender Warnhinweis bei den viel weniger giftigen E-Zigaretten ebenfalls genügen“, kommentierte ein Teilnehmer.
Ein weiterer Teilnehmer postete, für den Fall, dass die E-Zigarette wie ein Arzneimittel behandelt werde, müssten die Tabakzigarette und Zigarren wohl ein „Fall für den Hochsicherheitstrakt einer Apotheke“ sein, denn sie enthielten weitaus mehr Schadstoffe als die E-Zigarette. Sein Fazit daher: Wenn Apotheke, dann nur, wenn alle Tabakwaren dorthin wandern. Dem schloss sich eine weitere Teilnehmerin an: „Solange eine Tabakzigarette mit 4000 Inhaltsstoffen, davon mind. 90 krebserregend, im freien Verkauf erhältlich ist, sollte es die E-Zigarette und deren Liquids, die lediglich 3-4 Inhaltsstoffe haben, die nicht verbrannt werden, schon erst recht sein.“
Stuttgart - 11.01.2012, 10:51 Uhr