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Staatssekretärin zur E-Zigarette
Berliner dürfen überall dampfen
In Berlin darf auch in öffentlichen Rauchverbotszonen E-Zigarette gedampft werden. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Berliner Staatssekretärin für Gesundheit, Emine Demirbüken-Wegener (CDU).
In dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, heißt es: „Der Gebrauch von E-Zigaretten fällt nicht unter das Berliner Nichtraucherschutzgesetz (NRSG), da im Berliner NRSG allein das Rauchen von Tabak verboten ist.“ E-Zigaretten verdampften dagegen Lösungen – neben bestimmten Träger- und Aromastoffen unter anderem auch Nikotin –, die unmittelbar vom Konsumenten als Aerosol eingeatmet werden. „Demzufolge kann in Rauchverbotszonen die E-Zigarette benutzt werden“, so Demirbüken-Wegener.
Die Staatssekretärin weist in ihrem Schreiben außerdem darauf hin, dass die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht die zuständige Fach- bzw. Aufsichtsbehörde der bezirklichen Ordnungsämter ist. Die Senatsverwaltung habe den Bezirken lediglich Fachinformationen zur Verfügung gestellt. Wegen der unzureichenden Datenlage und der noch fehlenden wissenschaftlichen Untersuchungen sei jedoch bisher keine abschließende Einschätzung bezüglich einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten möglich.
Berlin - 16.03.2012, 11:46 Uhr