Indischer Arzneimittelmarkt

Bayer kämpft um Nexavar®-Patent

Berlin - 07.05.2012, 13:35 Uhr


Auf die Beschwerdestelle des indischen Patentamts kommt Arbeit zu: Der deutsche Pharmakonzern Bayer hat Widerspruch gegen die Zwangslizensierung seines Krebsarzneimittels Nexavar® eingelegt.

Der indische Staat behält sich seit der Reformierung seines Patentrechts im Jahr 2005 das Recht vor, sogenannte Zwangslizenzen zu erteilen. Hierdurch können gültige Patente auf Arzneimittel zugunsten des Allgemeinwohls ausgesetzt werden. Im Falle des Bayer-Arzneimittels Nexavar® machte Indien erstmals von diesem Recht Gebrauch.

Im März 2012 hatte das indische Patentamt das Arzneimittel zugunsten des Pharmaunternehmens Natco zwangslizensiert. Der Generikahersteller sollte ein preisgünstigeres generisches Arzneimittel mit dem Nexavar®-Wirkstoff Sorafenib für Indien herstellen können. Die Entscheidung des indischen Patentamtes galt als Präzedenzfall mit Signalwirkung. Internationale Hilfsorganisationen forderten weitere Zwangslizenzen beispielsweise für HIV-/Aids-Medikamente.

Nun wehrt sich der deutsche Pharmakonzern gegen die Entscheidung und hofft auf ein Berufungsverfahren. Eine Bayer-Sprecherin bestätigte gegenüber DAZ.online, Widerspruch eingelegt zu haben. Inhaltlich gehe es bei diesem Verfahren nur um die Zwangslizenz für Natco Pharma. Generell sei Bayer nicht damit einverstanden, den Patentschutz auszusetzen. Der Konzern wolle sein geistiges Eigentum verteidigen, so eine Sprecherin. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei jedoch unklar.


Almuth Schmidt