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Die Grünen haken nach
„Bubble Tea“ für Verbraucher irreführend?
Das Modegetränk „Bubble Tea“ ist in aller Munde – aber wie ist es um den Verbraucherschutz bestellt? Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in einer Kleinen Anfrage jetzt Aufklärung von der Bundesregierung.
Neben einigen Fragen zum Konsumverhalten der Deutschen fragen die Abgeordneten danach, welchen Kennzeichnungsvorschriften das Getränk unterliegt und ob die bestehenden Regelungen nach Ansicht der Regierung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes ausreichen. Dabei geht es den Grünen auch um die „enthaltenen verschluckbaren Kleinteile“, gemeint sind die gummiartigen, mit Sirup gefüllten Perlen, Tapioka genannt: Sollten beispielsweise auf den Verpackungen für den Verzehr durch Kleinkinder Warnhinweise angebracht werden?
Die Parlamentarier erwarten darüber hinaus auch eine Bewertung des zunehmenden Konsums unter ernährungspolitischen Gesichtspunkten. „Inwiefern sieht die Bundesregierung die ernährungspolitischen Ziele zur Reduktion von Übergewicht und Adipositas durch den zunehmenden Verzehr von Bubble Tea gefährdet?“ Sie fragen außerdem danach, ob der Bevölkerung nach Kenntnis der Regierung bewusst ist, dass das Getränk Koffein enthält – und wie groß der Anteil durchschnittlich ist.
Auch die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest nahm das In-Getränk, das ursprünglich aus dem asiatischen Raum stammt, bereits unter die Lupe und fand dabei vor allem eins: viel Zucker. Und von wegen „100 Prozent natürlich“: Die bunten Farben stammen nicht aus Äpfeln, Mangos oder Erdbeeren, sondern von synthetischen Azofarbstoffen, die im Verdacht stehen, bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten zu führen.
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Berlin - 26.07.2012, 13:39 Uhr