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Flunitrazepam ohne Rezept
9.600 Euro Geldstrafe für Bielefelder Apotheker
Ein Apotheker muss 9.600 Euro Geldstrafe zahlen, entschied am Mittwoch das Bielefelder Amtsgericht. Er habe in 250 Fällen an mehrere Personen aus der Bielefelder Drogenszene Fluninoc® ohne Vorlage der erforderlichen Verschreibung verkauft, erklärte eine Sprecherin des Bielefelder Amtsgerichts.
Der 51-Jährige hatte bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht eingeräumt, zwischen September 2007 und Juli 2010 die Arzneimittel abgegeben zu haben, berichtet das „Westfalen-Blatt“. Er habe jedoch angegeben, ein Arzt habe die Schlafmittel verordnet. Seiner Aussage folgten die Schöffenrichter jedoch mangels Beweisen nicht. Denn besagter Allgemeinmediziner war in der Zwischenzeit gestorben, sodass die Aussage des Apothekers nicht bestätigt werden konnte.
Die Abgabe von bis zu 50 Packungen Fluninoc® an einen Drogensüchtigen könne nicht für den Eigenbedarf gedacht gewesen sein, erklärte die Vorsitzende Richterin dem „Westfalen-Blatt“ zufolge. Im Übrigen verschlage es ihr die Sprache, dass der Apotheker in Kauf genommen habe, dass die Junkies das Medikament „tonnenweise“ eingenommen und so ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt hätten.
Letztlich wurde der Apotheker wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln zu einer Gesamtgeldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Ob er dagegen Berufung einlegen wird, ist noch unklar.
Bielefeld - 23.08.2012, 18:15 Uhr