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Vorschlag für Tabakrichtlinie
E-Dampfer gegen Dosierungsbeschränkungen
Mitte Dezember 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Tabakrichtlinie. Die darin vorgesehene Einschränkung für die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis geht den E-Dampfern jedoch viel zu weit. Der Vorschlag komme einem Verbot des Dampfens gleich, kritisiert die „Interessengemeinschaft E-Dampfen“.
Gemäß dem Kommissions-Vorschlag dürfen nikotinhaltige Erzeugnisse, die einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml aufweisen, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie – aufgrund ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sowie einer positiven Risiko-Nutzen-Bilanz – als Arzneimittel zugelassen worden sind. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit geringerem Nikotingehalt dürfen dagegen als Verbraucherprodukte verkauft werden, sofern sie einen angepassten gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen.
„Das wäre so, als ob es nur noch 25-Gramm-Packungen koffeinreduzierten Kaffee gäbe – Espresso wäre ganz verboten, normaler Kaffee apothekenpflichtig“, kritisiert die Interessengemeinschaft der E-Dampfer. Nüchtern betrachtet komme dieser Vorschlag einem Verbot des Dampfens gleich: Denn aktuell verfügbare nikotinhaltige Liquids seien um einiges höher dosiert. Die meisten Verbraucher entscheiden sich nach Angaben des Vereins für ein Liquid zwischen 10 und 16 mg/ml.
Der Vorwurf der E-Dampfer: Die Einstufung von nikotinhaltigen Produkten in einer Tabakrichtlinie entbehre einer fachlich korrekten Grundlage. „Die Vermutung liegt nahe, dass die Pharmalobby mit ihren Rauchentwöhnungsprodukten in der EU ihre Pfründe sichern will.“ Der Verein fordert daher in einer aktuell laufenden Online-Petition, die Produkte des E-Rauchens nicht als Medizinprodukt, sondern als „Generals Sales Produkt“ einzustufen. Immerhin nutzten in Europa etwa sieben Millionen Menschen E-Zigaretten statt Tabakwaren.
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Berlin - 21.01.2013, 12:18 Uhr