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Bielefeld geht gegen Apotheker vor
Wegen Unzuverlässigkeit Betriebserlaubnis entzogen
Die Stadt Bielefeld will einem Apotheker, der illegal Tabletten an Drogensüchtige verkauft haben soll, die Apothekenbetriebserlaubnis entziehen. Wie das Bielefelder Amtsgericht feststellte, verkaufte er an mehrere Personen aus der Bielefelder Drogenszene Fluninoc® ohne Vorlage der erforderlichen Verschreibung. Gegen den Widerruf wehrt er sich nun und klagt vor dem Verwaltungsgericht Minden.
Im August hatte ihn das Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er in mindestens 250 Fällen Flunitrazepam an Drogensüchtige veräußert hatte. Während der Verhandlung vor dem Schöffengericht hatte er eingeräumt, zwischen September 2007 und Juli 2010 die Arzneimittel abgegeben zu haben – allerdings weil ein Arzt ihn darum gebeten habe. Das glaubten ihm die Richter nicht und verurteilten ihn zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro. Die Entscheidung über die vom Apotheker eingelegte Berufung steht noch aus.
Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts Minden entzog ihm die Stadt Bielefeld Ende September sodann seine Apothekenbetriebserlaubnis: Wer ohne ärztliche Verordnung Arzneimittel in solchen Mengen an Drogenabhängige abgebe, sei nicht zuverlässig, so die Begründung. Auch die Aussage des Apothekers, er habe so gehandelt, weil ein Arzt ihn darum gebeten habe, hält die Behörde dem Sprecher zufolge für eine Schutzbehauptung. Denn ein Arzt würde einem Drogensüchtigen nicht 30 bis 50 Packungen Fluninoc® verordnen.
Am 20. Februar wird nun vor Gericht über die Verfügung der Stadt verhandelt (Az. 7 K 3010/12).
Bielefeld/Berlin - 29.01.2013, 15:44 Uhr