Organspende-Skandal

Kein Geld für Bevorzugung geflossen

Göttingen - 20.06.2013, 14:07 Uhr


Bei den Ermittlungen im Organspende-Skandal in Göttingen hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise gefunden, dass Patienten Geld für eine schnellere Transplantation gezahlt haben. Die Verfahren wurden überwiegend eingestellt. Anklage erhoben wurde gegen den früheren Leiter der Göttinger Transplantationsmedizin.

Dem Mediziner wird versuchter Totschlag in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. Der ursprüngliche Verdacht der Bestechlichkeit gegen den Mediziner habe sich nicht bestätigt, sagte Ziehe. Es sei kein Geld geflossen. Möglicherweise sei aber Geltungssucht oder Eitelkeit ein Motiv des Arztes gewesen. Der 46-jährige frühere Chef der Göttinger Transplantationsmedizin sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Er soll falsche Patientendaten an die zentrale Vergabestelle für Spenderorgane weitergeleitet haben. Dadurch rutschten seine Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane so weit nach oben, dass ihnen in kürzester Zeit ein Organ zugewiesen und transplantiert wurde. Warum der Mediziner dies tat, ist noch unklar. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass wegen der Knappheit an Spenderorganen andere lebensbedrohlich erkrankte Menschen kein Organ erhielten und deshalb möglicherweise starben. Welcher Patient aufgrund welcher Falschmeldung möglicherweise starb, könne aber nicht genau zugeordnet werden. Deshalb wird dem Transplantationschirurgen nur versuchter Totschlag zur Last vorgeworfen.

In drei weiteren Fällen soll der Arzt Lebern übertragen haben, obwohl medizinische Befunde gegen eine Transplantation sprachen. Die Patienten seien dann aufgrund der Operationen gestorben. Die Anklage sieht darin Körperverletzung mit Todesfolge. Der Anwalt des beschuldigten Mediziners äußerte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass sein Mandant freigesprochen werde. Es sei überhaupt nicht klar, dass der Arzt irgendwem geschadet habe. Die Ermittlungen gegen vier weitere Ärzte aus dem Uniklinikum Göttingen sind noch nicht abgeschlossen. Gegen sie besteht der Verdacht, an den Handlungen des Chefs beteiligt gewesen zu sein.


dpa/DAZ.online


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