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Medikamentenmissbrauch
Testkauf: Versandapotheken prüfen zu lasch
Viele Versandapotheken gehen zu leichtfertig mit der Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel um und öffnen mit dieser Laxheit dem Medikamentenmissbrauch Tür und Tor: So lautet das Fazit von Online-Bestellungen eines Schlafmittels mit Suchtpotenzial, das die Verbraucherzentrale NRW bei 50 großen Versandapotheken geordert hat. Dreiviertel der Versandapotheken gaben hierbei das gewünschte Mittel in viel zu hoher Menge an Kunden ab.
„Bestellen Kunden ein Präparat mit sedierender Wirkung gleich massenhaft, deutet dies auf Unkenntnis oder auf einen drohenden Missbrauch bezüglich der Einnahme hin. Versandapotheken müssen in einem solchen Fall die Abgabe verweigern. Dieser Pflicht ist bei unserer Untersuchung nur jede zehnte Versandapotheke nachgekommen“, kritisiert Klaus Müller. Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW appelliert an die zuständigen Aufsichtsbehörden, den Apotheken strengere Aufklärungs- und Abgaberegeln zu verordnen.
Wie Apotheken bei einer Bestellung im Internet ihre Kunden vor möglichen Risiken und Nebenwirkungen warnen und passend beraten, hat die Verbraucherzentrale NRW im April bei 50 Versandapotheken durch einen Testkauf untersucht. Hierzu bestellten die Verbraucherschützer jeweils fünf Packungen mit 20 Tabletten Betadorm-D®. Der Preis pro Packung betrug im Schnitt 7,05 Euro.
In dem Begleittext hatten sich die Tester als chronisch an Schlafstörungen leidende Kundin ausgegeben, die mit der Bestellung ein wirksames und verträgliches Mittel zur dauerhaften Einnahme suche und hierzu noch passende Hinweise benötige. Bestellt hatte die vermeintliche Patientin mit 100 Tabletten das Fünffache der empfohlenen Höchstmenge. Lediglich fünf Versandapotheken berücksichtigten diese Warnhinweise und handelten nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW korrekt, indem sie die Abgabe des Medikaments komplett verweigerten. 30 haben hingegen die gewünschte Menge geliefert. Acht Versandapotheken reduzierten die Bestellmenge und lieferten nur eine Packung. Jeweils drei warteten mit zwei und drei sowie eine Apotheke mit vier Tablettenschachteln auf.
Parallel zur Bestellung interessierten sich die Tester auch für die Qualität der begleitenden Beratung. Hierbei hielt jede zehnte Versandapotheke es nicht für nötig, auf die beigefügte E-Mail-Anfrage zu reagieren. Die anderen 90 Prozent patzten in punkto ausreichender Beratung: Sechs Apotheken versäumten den wichtigen Hinweis, dass das Medikament nur kurzfristig einzunehmen sei. Auf Neben- und Wechselwirkungen wies rund jede vierte Apotheke hin; jede dritte verzichtete auf den Rat zu dringendem Arztbesuch. Nur knapp 30 Prozent erkundigten sich nach der bisherigen Medikation. Mit Blick auf dieses Ergebnis erfüllen nur sechs der 45 antwortenden Apotheken (13,3 Prozent) die von der Verbraucherzentrale definierten Mindestkriterien für die Beratung.
„Unterm Strich nehmen die Versandapotheken ihre Informations- und Beratungspflichten nicht ernst genug und ignorieren die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung“, kommentiert NRW-Verbraucherzentralenchef Müller das Ergebnis des Testkaufs. Versandapotheken müssten einem möglichen Missbrauch von Medikamenten umsichtiger entgegentreten. Der Versandhandel mit Pillen, Tinkturen und Salben brauche klarere Regeln für eine bessere Arzneimittelsicherheit. „Dann sind auch Internetapotheken eine echte Alternative zu den stationären Apotheken“, so Müller.
Berlin - 15.07.2013, 11:48 Uhr