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Die letzte Woche
Mein liebes Tagebuch
Monsieur Le Président, il presidente, the president himself, ja, unser ABDA-Präsident höchstpersönlich hat sich ans Volk gewandt. Mit einer Dankesrede per Video. Dank für das ANSG, mein liebes Tagebuch, du weißt schon, das Almosen für den Notdienst, das die Apotheken seit 1. August bekommen. So wirklich weiß man allerdings nicht, warum und wozu dieses Internetvideo gedreht wurde und an wen es sich richtet. Und eigentlich kann er Video besser als hier. Na ja, es ist Sommer und heiß. Auf alle Fälle, das zur Abwicklung des Notdienstfonds notwendige Bürokratiemonster wächst und wächst. Und der Deutsche Apothekerverband bewacht alle unsere für den Fonds abgegebenen sensiblen Apothekendaten. Da hätte ein NSA oder Nachrichtendienst keine Chance, nein wirklich nicht, auf keinen Fall, unmöglich, gell?
29. Juli 2013
Apotheker sind „Verkaufsprofis“! Genauso wie Optiker und Biohändler. Schreibt der "Stern" in seiner vorletzten Ausgabe. Und er will diesen Verkaufsprofis „auf die Schliche kommen“ und „zeigen, wie die Geschäfte wirklich funktionieren“. Ha, mein liebes Tagebuch, die Geschichtsbücher müssen schon wieder neu geschrieben werden (da hat der Stern ja Erfahrung, wie man das macht): der Apotheker als Verkaufsprofi – das ist mir neu. Wenn das so wäre, ging’s vielen wohl besser. Der erste Beitrag über „Die Tricks der Optiker“ hatte vor allem die Intransparenz der Preise für Brillengläser aufs Korn genommen und die hohen Aufschläge herausgestellt. Im Stern-online-Forum haben sich die Brillenverkäufer kräftig gewehrt, meist mit sachlichen Argumenten. In dieser Woche sind die Telefonprovider dran. Und in einer der nächsten Ausgabe dann wohl die Apotheker. Aber dann, mein liebes Tagebuch!
Notdienstbereitschaft an acht Feiertagen innerhalb von vier Jahren – so kann’s gehen. Hat halt die Kammer zufällig so eingeteilt. Einem bayerischen Apotheker war das zu viel. Der Apotheker wollte das nicht einsehen, fühlte sich benachteiligt und klagte. Das Gericht urteilte: Acht dienstbereite Feiertage in vier Jahren ist zumutbar. Kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.
04.08.2013, 08:00 Uhr