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Landgericht Kiel
Zwei Apotheker freigesprochen
Zwei Klinikapotheker aus Rendsburg, die in Deutschland nicht zugelassene kostengünstige Krebsmedikamente teuer mit Krankenkassen abrechneten, sind vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue freigesprochen worden. Die Strafkammer des Kieler Landgerichts ging dabei davon aus, dass die Angeklagten keine Täuschungsabsicht hatten, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Die beiden 64 und 53 Jahre alten Angeklagten hatten für Bosnien und Ägypten vorgesehene und in Deutschland nicht zugelassene günstige Krebsmittel geordert und als Rezepturarzneimittel weiterverarbeitet. Die fertigen Injektionslösungen für die Chemotherapie rechneten sie erheblich teurer mit den Krankenkassen ab. Die Apotheker hatten betont, sie seien auch nach Gesprächen mit Krankenkassenvertretern davon ausgegangen, dass die Zytostatika als Rezepturbestandteile zulassungsfrei aus dem Ausland bezogen werden durften.
Die Anklage warf den Männern jeweils 161 Betrugsfälle sowie Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vor. Dabei sei den Kassen von Januar 2006 bis April 2007 ein Schaden von rund 75.000 Euro entstanden. Sie wirtschafteten dabei aber nicht in die eigene Tasche, sondern wollten ihrem Krankenhaus den größtmöglichen finanziellen Vorteil verschaffen. Patienten wurden dabei nicht beeinträchtigt. Letztlich ging die Kammer aber davon aus, dass die beiden Apotheker sich im Irrtum über die rechtliche Bewertung ihres Tuns befanden: Zum Zeitpunkt der Taten seien sie davon ausgegangen, dass es sich bei den Zytostatika um Rezepturarzneimittel handelte, für die keine Zulassung notwendig sei, so der Sprecher.
Berlin - 29.08.2013, 16:23 Uhr